Grundstück Buchholzer Busch, Baulandmobilisierungsgesetz zum Erhalt der Biodiversität in Garath klimagerecht nutzen

BV10/166/2021

14.  September 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
c/o Bezirksverwaltungsstelle
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, den nachfolgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 14.09.2021 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob unter Anwendung des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes eine Bebauungsplanänderung/-ergänzung zur Wahrung der Belange des Klimaschutzes, zum notwendigen Erhalt der Biodiversität sowie der Nutzung durch die Bevölkerung ein anwendbares und von der Verwaltung umsetzbares Instrument ist, um eine Wohnbebauung dauerhaft zu verhindern.

Begründung/Sachverhalt:
Der Buchholzer Busch wurde im Rahmen von Garath 2.0 als Potentialfläche für neuen Wohnungsbau in Betracht gezogen. Eine entsprechende Entwicklung wird verwaltungsseitig derzeit zurückgestellt, da es erhebliche Vorbehalte in der Bevölkerung gegen eine Bebauung gibt.
Das neue Baulandmobilisierungsgesetz hat in § 9 Absatz 1 BauGB den Festsetzungskatalog erweitert: Hinzugekommen ist u.a. „Flächen für Naturerfahrungsräume“.
Es könnte darüber eine Fläche als generationenübergreifender Naturerlebnisraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils geschaffen werden. So wurde bereits vor einigen Jahren der Wunsch geäußert, dass die Fläche durch den benachbarten Kindergarten genutzt werden kann. Denkbar wären auch Angebote, die besonders für die Seniorinnen und Senioren von Interesse sein können.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke