Fernwärmepreisentwicklung im Stadtbezirk 10

BV10/020/2024

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bohrmann,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage des BV-Mitglieds Uwe Warnecke auf die Tagesordnung der Sitzung am 30.01.2024 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Lässt der von den Stadtwerken Düsseldorf für 2022 ausgewiesene Gewinnüberschuss nach Erkenntnis der Verwaltung eine Absenkung der Fernwärmepreise im Stadtbezirk 10 erwarten?
  2. Erwartet die Verwaltung eine weitere Steigerung der Umsätze und des Gewinns der Stadtwerke Düsseldorf, weil durch die Installation von digitalen Messgeräten plötzlich die Verbräuche sprunghaft steigen?

Steht den Verbraucher*innen im Stadtbezirk 10, die eine sogenannte „Pflichtversorgung Fernwärme“ als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen haben, tatsächlich die Möglichkeit offen, sich mit anderen Energiequellen – wie etwa mittels einer Wärmepumpe, Photovoltaik oder Windkraft – selbst zu versorgen, ohne gegen die benannte „Pflichtversorgung“ zu verstoßen (was die Beantwortung der Frage 4 zur Vorlage BV10/131/2022 suggeriert)?

Begründung/Sachverhalt:

Der Ertragsüberschuss (Gewinn) der Stadtwerke Düsseldorf hat sich ausweislich des letzten Geschäftsberichtes mehr als verdoppelt:

Der durchschnittliche Gewinn der Jahre 2018-2021 lag im Mittel bei 72,2 Mio. Euro. Im Jahre 2022 fiel ein Gewinn von 157 Mio. Euro an (Gewinnrückstellung von 68 Mio. Euro + 89 Mio. Euro Bilanzgewinn).

In der Bürgerschaft wurde allgemein festgestellt, dass sich nach den Zählerwechseln die Durchflussmesswerte verdoppelten bis verdreifachten.

Für die Verbraucher*innen stellt sich damit die Frage, ob eine „Gewinnbeteiligung“ über eine Preissenkung erwartet werden kann oder alternativ eine anderweitige Selbstversorgung in Anbetracht der ausufernden Preisgestaltung der Stadtwerke nachhaltig wirtschaftlicher und rechtlich möglich ist.