Möglichkeiten und Auswirkungen eines Handlungskonzeptes Starkregen als Verwaltungsziel für den Stadtbezirk 10

BV10/078/2023

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bohrmann,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 bittet Sie, die nachfolgende Anfrage des BV-Mitglieds Uwe Warnecke auf die Tagesordnung der Sitzung 16.05.2023 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche wasserrechtlichen oder sonstige öffentliche-rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange im Sinne des § 55 WHG stehen nach Einschätzung der Verwaltung einer ergänzenden oder (die bestehende Mischkanalisation) ersetzenden Einführung einer Trennkanalisation im Stadtbezirk 10 entgegen?
  2. Kann die Verwaltung für den Stadtbezirk Beispiele aufzeigen, in denen bereits Niederschlagswasser im Sinne der §§ 54,55 WHG ortsnah versickert oder verrieselt wird?
  3. Wann kann die Verwaltung für den Stadtbezirk 10 für ihre Gebiete mit Mischkanalisation (Garath) Potentialflächen im Rahmen eines „Handlungskonzepts Starkregen“ aufzeigen, in denen Niederschlagswasser von der Kanalisation abgekoppelt werden könnte?

Begründung/Sachverhalt:

Nach § 55 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen.

Zukünftig werden vermehrt Extremwetterlagen erwartet, die auch im Stadtbezirk 10 zu verheerenden Überschwemmungen führen können. Die städtische Starkregengefährdungskarte gibt hierzu genauere Erkenntnishinweise.

Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, halten wir die Erarbeitung eines ämterübergreifenden „Handlungskonzepts Starkregen“ für sinnvoll.