Gehwege sind nicht für den motorisierten Individualverkehr da

3. September 2019

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung für die Sitzung am 03.09.2019 aufzunehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, die die Stauumfahrung durch den motorisierten Kraftverkehr über den Gehweg vor dem Haus Fichtenstraße 2 unterbindet.

Sachdarstellung
Auf die problematische Verkehrssituation für Fußgehende auf der Fichtenstraße vor der Kreuzung Werdener Straße wurde bereits mit dem Antrag „Verkehrstechnische Erschließung Fachmarktzentrum Werdener Straße aufheben“ hingewiesen. Der abgemilderte Beschluss durch die Bezirksvertretung ist bislang wirkungsfrei geblieben.

Das Regelverständnis der motorisiert Verkehrsteilnehmenden hat sich soweit aufgelöst, sodass es opportun erscheint, für einen Geländegewinn von 50m den Gehweg zu nutzen.

Die Verkehrssituation auf der Fichtenstraße ist nach der Straßenverkehrsordnung klar geregelt, so die Informationsvorlage 172/ 54/2018. Weiter steht dort, dass nach erteilter Baugenehmigung, nur schwer Korrekturen an genehmigten privaten Verkehrsanlagen gefordert werden können. Sollte sich allerdings die Gebrauchsfähigkeit einer Verkehrsanlage als untauglich erweisen, müsste sich eine hinreichende Schwere für die Forderung nach Anpassung der Verkehrsanlage eingestellt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk (Fraktionssprecher)