Genehmigungsüberhang im Wohnungsbau 3. September 201925. September 2019 3. September 2019 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner Sehr geehrter Herr Dr. Wagner, hiermit bittet die ich Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 3. September 2019 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Wie hoch ist der Genehmigungsüberhang für den Wohnungsbau im Stadtbezirk 2? Sachdarstellung Der Genehmigungsüberhang bezeichnet Baumaßnahmen für die bereits eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag positiv entschieden wurde, die Realisierung der Baumaßnahme aber noch nicht begonnen hat. Die Verzögerung einer Baumaßnahme kann vielfältige Gründe haben. Ein Grund – die Bodenspekulation mit erteilter Baugenehmigung – ist hierbei genauer zu untersuchen. Mit freundlichen Grüßen Harald Schwenk (Fraktionssprecher)