Nutzung von Dienstwagen in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Töchtern 28. November 20192. Dezember 2019 28. November 2019 Antwort der Verwaltung An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Fragen in der Ratssitzung am 28.11.2019 auf die Tagesordnung zu nehmen und zu beantworten: Welche Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstwagen existieren in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften? Welche Vorgaben zur Beschaffung von Dienstwagen existieren in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften – insbesondere hinsichtlich der Fahrzeugklassen und des CO2- und Schadstoff-Ausstoßes? Welche Alternativen zur Bereitstellung von Dienstwagen werden in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften genutzt – sowohl für die dienstliche Mobilität als auch hinsichtlich der Dienstwagen als Gehaltsbestandteils? Sachdarstellung Die Ermittlungen und Diskussionen zur privaten Nutzung von Dienstwagen bei der Rheinbahn haben gezeigt, dass hier sowohl im konkreten Fall als auch grundsätzlich falsche Anreize und Maßstäbe existieren. Das Dienstwagenprivileg an sich ist überholt. Es setzt Anreize, möglichst teure, möglichst große und damit in den allermeisten Fällen umweltschädliche Modelle zu fahren. Auch als Gehaltsbestandteil ist es – gerade in einer urbanen Stadt wie Düsseldorf – überholt. Besser sind alternative Modelle mit Jobtickets, Elektrofahrrädern und -autos, die als Pool genutzt werden können. Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski