EU-Charta: „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ als Schwerpunkthema für die Jahre 2021-2023

18. Mai 2021

An
Ratsfrau Angela Hebeler
Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung

Sehr geehrte Frau Hebeler,

im Namen der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD/Volt, FDP und PARTEI-Klima bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 18. Mai 2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023 wird „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ als Themenschwerpunkt der EU-Charta festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit geeigneten Maßnahmen zur Information, Diskussion, vertieften Betrachtung einzelner Aspekte und für mehr Hilfs- und Schutzangebote für Betroffene und Angehörige zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung und Umsetzung vorzulegen.

Sachdarstellung
Der Beitritt der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erfolgte am 7. Januar 2016. Die Charta hat die Förderung der Umsetzung des Rechts der Gleichstellung von Männern und Frauen auf regionaler Ebene zum Ziel.

Zur Verwirklichung dieses Zieles wurde als erster Schwerpunkt das Thema „Sport“ gewählt. Im Dezember 2019 wurde der 1. Aktionsplan zu diesem Schwerpunkt im Ausschuss für Gleichstellung und im Sportausschuss vorgestellt. Als nächsten Schwerpunkt möchten wir das Themenfeld „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ setzen.

Anfang 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Sie legt u. a. fest, dass ausreichend Unterstützungsangebote und Schutzunterkünfte vorgehalten werden müssen.

Daher beschloss der Düsseldorfer Rat Mitte 2020 die Erarbeitung eines Konzeptes für eine Clearingstelle / Akutaufnahme von gewaltbetroffenen Frauen (und ihren Kindern). Die Einrichtung soll Frauen, die von Gewalt betroffen sind, als Akut-Aufnahmestelle für die ersten Tage Schutz gewähren und sie in dieser Zeit über geeignete anschließende (Schutz)Maßnahmen beraten, z. B. den Aufenthalt in einem Frauenhaus.

Jedoch beinhaltet der Themenbereich des 2. Schwerpunkts nicht nur Gewalt gegen Frauen, sondern umfasst auch weitere Aspekte: Männer als Opfer, Frauen als Täterinnen, Gewaltprävention, Gewalt in der Prostitution, Gewalt in Krankenhäusern, Gewalt in der Pflege, Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum etc.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Mucha (CDU)                        Paula Elsholz (GRÜNE)                             Claudia Bednarksi (SPD/Volt)

Christine Rachner (FDP)                        Isabelle Traeger (PARTEI-Klima)