Verbot von diskriminierender und menschenverachtender Werbung 19. November 201919. November 2019 19. November 2019 An Ratsfrau Claudia Bednarski Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung Sehr geehrte Frau Bednarski, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Gleichstellungsausschusses am 19. November 2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Die Verwaltung wird beauftragt, darauf zu achten, dass Darstellungen und Werbung, die Menschen diskriminiert oder herabwürdigt, auf öffentlichen Flächen, an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt sowie ihrer Töchter unterbleiben. Dafür entwickelt die Verwaltung konkrete und verbindliche Kriterien, in welchem Falle eine Darstellung oder Werbung als diskriminierend und / oder menschenverachtend einzuordnen ist. Diese Kriterien sollen über eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität hinausgehen und auch Aspekte wie Kultur, Religion, Weltanschauung, Alter, körperliche Einschränkungen etc. beachten. Bei Werbeverträgen, die die Stadtverwaltung oder städtische Töchter abschließen, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass diese Kriterien einzuhalten sind. Wird dieser vertraglichen Vereinbarung zuwidergehandelt, ist diese Werbung / Darstellung unverzüglich durch die Vertragspartner*innen auf deren Kosten zu entfernen. Sachdarstellung Werbung wirbt nicht nur für ein Produkt – Werbung erzeugt Aufmerksamkeit, Konsumbedürfnisse und Vorbilder, die die beworbenen Produkte zudem mit Lebensstilen, -gefühlen und -zielen bestimmter Rollenbilder verknüpfen. Sie bedient sich dabei kultureller Zeichen und Bilder und prägt diese mit. In der Werbelandschaft werden immer wieder herabwürdigende, diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische Motive verwendet. Derartige Werbung reduziert Menschen auf überwunden geglaubte stereotype Normen, diskriminierende Rollenvorstellungen und Klischees bezüglich Geschlechts, Alters, Kultur, Weltanschauung etc. Diskriminierende und allgemein menschenverachtende Werbung im Stadtbild wird oft als verstörend und belästigend empfunden – man kann ihr nicht aus dem Wege gehe. Sie beeinflusst und prägt – nicht nur, aber insbesondere – Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihr Gesellschaftsbild. Zur Beseitigung von diskriminierender Werbung auf öffentlichen Flächen kann die Stadt Düsseldorf bei bereits beschlossenen Werbeverträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit Änderungen anfordern. Bei neu geschlossenen Verträgen sollen die erarbeiteten Kriterien gegen diskriminierende Werbung und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung Vertragsgegenstand sein. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler (GRÜNE) Bergit Fleckner-Olbermann (SPD) Dr. Christine Rachner (FDP)