Ersthelfer-App zur schnellen Lebensrettung

14. Dezember 2023 – Etatsitzung Rat

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beschließt, für die Einführung und den Betrieb einer Ersthelfer-App im Produkt 4141401, Gesundheitsschutz- und pflege, Haushaltsmittel wie folgt in 2024 bereitzustellen bzw. ab 2025 ff. in die Finanzplanung aufzunehmen:

  1. Einführungskosten einmalig in 2024 (u. a. Erwerb der App und die Anpassung der Software): 150.000 Euro
  2. Betriebskosten ab 2025 ff. (u. a. Wartungsaufwand): 120.000 Euro.

Begründung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.05.2020 auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Ratsfraktion u. a. beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer Ersthelfer-App zur schnellen Lebensrettung zu erstellen (AGS/034/2020).

Zum Stand der Umsetzung und den voraussichtlichen Kosten für die Einführung und den Betrieb einer Ersthelfer-App hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24.10.2023 eine Entscheidungsvorlage eingebracht, die der Ausschuss in den Rat hat passieren lassen (AGS/045/2023).

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sicherstellen, dass in Düsseldorf eine Ersthelfer-App eingeführt und betrieben werden kann. Denn mit einer Ersthelfer-App können in einem medizinischen Notfall die Überlebenschancen der Betroffenen erheblich verbessert werden.

Der Mehrwert durch die Ersthelfer-App für alle Bürgerinnen und Bürger besteht in einer bis zu dreifach höheren Wahrscheinlichkeit, einen plötzlichen Herzstillstand unbeschadet oder mit geringem Schaden zu überleben, sofern vor Eintreffen des Rettungsdienstes bereits eine Herzdruckmassage ausgeführt wird. Die Rettungsleitstelle kann über die App unmittelbar in der Nähe eines gemeldeten medizinischen Notfalls befindliche Ersthelferinnen- und Ersthelfer zu den Betroffenen leiten, die dann noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes erste Hilfe leisten können.

Die Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer können bestehende Reanimations-Kenntnisse sinnvoll einsetzen und damit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                                       Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski