Soziale Beratung in Flüchtlingsunterkünften durch die Liga Wohlfahrt

14. Dezember 2023 – Etatsitzung Rat

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die soziale Beratung in Flüchtlingsunterkünften

  1. bis zu sieben Stellen bei den Trägern der Liga Wohlfahrt in 2024 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 643.000 Euro und
  2. bis zu vier Stellen bei den Trägern der Liga Wohlfahrt in 2025 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 391.000 Euro zu fördern.

Die von der Liga auf diesen Stellen eingesetzten Beschäftigten sollen zentral für alle bisher in der Beratung durch die Träger stehenden Unterkünfte zuständig sein.

Darüber hinaus sollen die Träger, die die soziale Beratung in Flüchtlingsunterkünften durchführen, im ersten Quartal 2024 zusätzlich mit insgesamt bis zu 376.000 Euro gefördert werden (Auslauffinanzierung).

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Liga ein Konzept zur zentralen Aufgabenwahrnehmung, Aufteilung dieser Fördermittel unter den Trägern, Verwendung und Nachweisführung zu entwickeln.

Die Nachweisführung zum Abruf der Mittel aus der Auslauffinanzierung muss einzelfallbezogen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter erfolgen. Eine Förderung pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist nur solange möglich, bis keine andere Verwendung beim Anstellungsträger, Auflösung des Arbeitsverhältnisses o.ä. möglich ist; längstens jedoch bis zum Ablauf des ersten Quartals 2024.

Die für diese Förderung zusätzlich erforderlichen Haushaltmittel werden bei Produkt 3131504, Zeile 15, Konto 53180000 wie folgt bereitgestellt:

2024: 918.066 Euro
2025: 283.596 Euro

Begründung
Im Haushaltsplanentwurf 2024 ff. ist vorgesehen, den Ansatz für die Mittel zur sozialen Beratung in Flüchtlingsunterkünften durch die Liga Wohlfahrt um insgesamt zwei Millionen Euro zu reduzieren. In der Gesamtkalkulation des Ansatzes bei Produkt 3131504, Zeile 15, Konto 53180000 sind deshalb in 2024 nur noch 100.934 Euro und in 2025 nur noch 107.404 Euro für diese Aufgabe eingeplant (Ansatz im Haushaltsplanentwurf: 93.936 Euro und Veränderungsverzeichnis Teil B: zzgl. 7,45 Prozent für 2024: rd. 100.934 Euro und 6,71 Prozent für 2025: rd. 107.404 Euro).

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich ebenso wie die Verwaltung u.a. aufgrund des seit 2015 schrittweise optimierten Verfahrens zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen im Bund, Land NRW und insbesondere in unserer Stadt für eine Veränderung bei der sozialen Beratung in Flüchtlingsunterkünften aus.

Die Ausgangslage, die in 2015 zur Kooperation zwischen Stadt und den Trägern bei der sozialen Beratung führte, hat sich inzwischen wesentlich verändert. In unserer Stadt stehen inzwischen vielfältige Angebote für diesen Personenkreis zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren neu aufgebaut oder optimiert wurden. Beispielhaft kann auf die Errichtung des Kommunalen Integrationszentrums, die Verstetigung und Fortentwickelung der Welcome Points oder die städtisch geförderten Angebote des Psychosozialen Zentrums e.V. und Intermigras e.V. verwiesen werden.

Wir sind allerdings davon überzeugt, dass die vollständige Einstellung der Beratungsleistungen bereits zum 1. Januar 2024 sowohl für die Menschen in den Unterkünften als auch für die Träger zu kurzfristig erfolgen würde. Wir halten daher für die Jahre 2024 und 2025 eine Übergangsregelung für erforderlich, die wir mit diesem Antrag gestalten wollen.

Von den in den städtischen Flüchtlingsunterkünften mit sozialer Beratung durch die Träger untergebrachten Personen hat heute bereits nur noch etwa die Hälfte einen Flüchtlingsstatus. Die anderen Personen mit teilweise mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland gelten aufgrund ihres inzwischen gefestigten Aufenthaltsstatus als obdachlos im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes (Statuswechsel).

Zur Beratung der untergebrachten Personen mit Flüchtlingsstatus wollen wir sieben Stellen im Haushaltsjahr 2024 fördern. Dabei gehen auf der Grundlage der bisherigen Verwaltungskalkulation 2023 zzgl. Dynamisierung für 2024 gemäß Rahmenvertrag von Kosten pro Stelle in Höhe von rd. 91.843 Euro aus. Die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber sollen dann für alle Unterkünfte bzw. die dort untergebrachten Personen mit Flüchtlingsstatus gemeinsam bzw. zentral zuständig sein.

Die von der Liga bisher in den Unterkünften betreuten Personen mit Obdachlosenstatus sollen ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich auf das allgemeine soziale Beratungs- und Hilfenetz bzw. auf die in den vergangenen Jahren ausgebauten bzw. weiterentwickelten integrativen Angebote für Personen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in Düsseldorf verwiesen werden.

Außerdem erwarten wir, dass die Anzahl der Personen mit Flüchtlingsstatus in den von den Trägern betreuten Unterkünften durch zusätzliche Statuswechsel kontinuierlich weiter sinkt bzw. die Anzahl der Personen mit Obdachlosenstatus damit einhergehend steigt. Deshalb wollen wir in 2025 maximal vier Stellen für die Beratung der in städtischen Unterkünften untergebrachten Personen mit Flüchtlingsstatus fördern. Hier setzen wir auf der Grundlage der bisherigen Verwaltungskalkulation für 2023 zzgl. Dynamierung für 2024 und 2025 gemäß Rahmenvertrag Kosten pro Stelle in Höhe von rd. 98.000 Euro an.

Wir gehen gleichermaßen davon aus, dass in allen aktuellen Beratungsfällen mit Obdachlosenstatus in den ersten Monaten des Jahres 2024 ein Beratungsaufwand auch deshalb besteht, weil diese Personen an das allgemeine Beratungs- und Beratungsnetz verwiesen werden müssen.

Zusätzlich dürfte es den Trägern nicht möglich sein, kurzfristig zum 1. Januar 2024 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht mehr in der sozialen Beratung in den Unterkünften eingesetzt werden können, geeignete personalwirtschaftliche Lösungen zu finden. Deshalb wollen wir die Träger im ersten Quartal 2024 einmalig mit insgesamt bis zu 376.000 Euro auf der Grundlage eines entsprechenden Überführungskonzepts bezuschussen (88.424 Euro Jahrespauschale pro Vollzeitstelle gemäß Vorschlag der Liga Wohlfahrt / für drei Monate pro Vollzeitstelle = 22.106 Euro / x 17 Vollzeitstellen = rd. 376.000 Euro).

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                                       Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski