Unterstützung Zentrenmanagement

14. Dezember 2023 – Etatsitzung Rat

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  1. die städtischen Eigenmittel für die Haushaltsplanung der Jahre 2024, 2025 und 2026 jeweils für das Zentrenmanagement Innenstadt West (84.000 Euro), Friedrichstraße (108.000 Euro), Gumbertstraße (84.000 Euro) und Heyestraße (80.000 Euro) vom Bewilligungsvorbehalt der Landesförderung aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 ff.“ zu befreien und.
  2. den Anteil der Mittel, die vom Land NRW aus dem genannten Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren im Sinne der Beschlussvorlage APS/081/2023 (60 Prozent der Fördersumme) nicht bewilligt werden, jeweils für das Zentrenmanagement Innenstadt West (126.000 Euro), Friedrichstraße (162.000 Euro), Gumbertstraße (126.000 Euro) und Heyestraße (120.000 Euro) aus städtischen Mitteln, verteilt über die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026, auszugleichen.

Diese Mittel sollen zur Stärkung der Zentren und zur Unterstützung der lokalen Werbegemeinschaften und Netzwerke eingesetzt werden.

Begründung
Die Arbeit des Zentrenmanagements Innenstadt Ost und West, Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße bedarf der Unterstützung, um die Aktivitäten und ersten Erfolge der vergangenen zwei Jahre fortführen zu können. Die Innenstadt und die Zentren in den Stadtteilen stellen wichtige Identifikations- und Kommunikationsorte dar. Die Kontinuität des bürgerschaftlichen Engagements, das durch das Zentrenmanagement gefördert worden ist, ist wichtig, um die Zentren mit Beratungsangeboten, Veranstaltungen, Zwischennutzungen von Leerständen und Aktionen der Gewerbetreibenden zu beleben.

Mit der Beschlussvorlage APS/081/2023 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortzentren Nordrhein-Westfalen“ auszuschöpfen und die insoweit gebotenen Förderanträge zur Unterstützung des Zentrenmanagements zu stellen.

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 vorbehaltlich der Mitfinanzierung des Zuwendungsgebers die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltmittel in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 mit anteiliger gesamtstädtischer Deckung (städtischer Eigenanteil: 160.000 Euro im Haushaltsjahr 2024, 160.000 Euro im Haushaltsjahr 2025, 120.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 – in Summe: 440.000 Euro).

Nach den bislang vorliegenden Informationen (Stand: 23.11.2023) wird eine Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 ff.“ nur für das Zentrenmanagement Ost bewilligt.

Da die neue Förderperiode bereits am 01.01.2024 beginnt, kann die endgültige Entscheidung des Zuschussgebers nicht abgewartet werden. Daher ist es erforderlich, den Ratsbeschluss vom 15.06.2023, der unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung durch den Zuschussgeber getroffen wurde, zu erweitern.

Auch ohne eine abschließende Förderzusage soll der eingeplante städtische Eigenanteil für die Innenstadt West sowie die Zentren Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße eingesetzt werden können.

Damit stehen über die nächsten drei Jahren folgende Mittel für

Zentrenmanagement Eigenanteil LHD – 40 % Erwartetet Förderung Land NRW – 60 %
Innenstadt West 84.000 Euro 126.000 Euro
Friedrichstraße 108.000 Euro 162.000 Euro
Gumbertstraße 84.000 Euro 126.000 Euro
Heyestraße 80.000 Euro 120.000 Euro

zur Verfügung, wenn die Mitfinanzierung durch den Zuschussgeber endgültig entfallen sollte.

Darüber hinaus sollen im Falle einer abschließenden Negativbescheidung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die beantragten Mittel für das nichtbeschiedene Zentrenmanagement aus städtischen Mitteln in den Haushaltsjahren 2024, 2025 und 2026 anteilig bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                                       Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski