Graffiti: Eignung von öffentlich städtischen Flächen

16. August 2023

An
Ratsfrau Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu überprüfen, welche öffentlich-städtischen Flächen sich für künstlerisch gestaltetes Graffiti eignen (z. B. Sporthallen, Trafohäuschen, ggf. auch Unterführungen usw.). Unter Einbeziehung von Jugendverbänden, Jugendfreizeiteinrichtungen und, wenn möglich, auch Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn AG) sollen entsprechende Orte identifiziert werden, um ein niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen zu schaffen.

Begründung
Öffentliche Graffiti-Flächen bieten jungen Menschen die Chance, ihrem künstlerischen Gestaltungswillen sichtbar Ausdruck zu verleihen. Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greifen die Anliegen aus den Kinder- und Jugendversammlungen auf und wollen mit dem vorliegenden Prüfauftrag weitere legale Flächen für Graffiti-Kunst sowie mehr Orte für künstlerische Verwirklichung schaffen. Dabei nehmen wir insbesondere öffentlich-städtische Flächen als ein niedrigschwelliges Angebot in den Blick.

Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schentek                       Paula Elsholz