Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität 28. November 20191. Juni 2023 28. November 2019 Änderungsantrag zur Vorlage RAT/115/2019-1 An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel, die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen Änderungsantrag zur RAT/115/2019 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 28.11.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 mit unten stehenden Änderungen zu und beauftragt die Verwaltung, dessen Umsetzung unmittelbar zu beginnen. Die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel und Stellen werden für folgende Maßnahmen noch zum Haushaltsplan 2020 beraten: Ausweitung des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“, und Einbeziehung von rein gewerblichen Gebäuden, Ausbau der Beratung und Bewerbung (S. 3) Einführung einer frühzeitigen Investorenberatung „Energie- und klimabewusstes Bauen“ und Vorgaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung in Bebauungspläne (S. 4) Energiesparberatung für einkommensschwache Haushalte ausweiten Maßnahmen im städtischen Gebäudebestand (S. 7): Maßnahmen zur Minderung des Wärmeverbrauchs Einsatz von Solaranlagen zur Stromeigennutzung und beschleunigte Umstellung der Beleuchtung auf LED. Die Veränderungen werden dem Haupt- und Finanzausschuss am 09.12.2019 vorgelegt und über das Veränderungsverzeichnis in den Haushaltsplan sowie den Stellenplan aufgenommen. Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung, im ersten Halbjahr 2020 den Ausbau von Radhauptnetz, Radschnellwegen und Radabstellplätzen (S. 6) zu beschleunigen und hierfür auch geeignete organisatorische Veränderungen vorzuschlagen, einen Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Ökostrom für alle städtischen Einrichtungen (S. 6) vorzulegen, die 20 energetisch schlechtesten Standorte im städtischen Gebäudebestand zu identifizieren (S. 7) und einen Sammelbeschluss zur Sanierung vorzulegen, sofern eine langfristige Weiternutzung der Gebäude sichergestellt ist. In der Sachdarstellung der Verwaltungsvorlage werden folgende Abschnitte gestrichen: Seite 3, vierter Absatz: „Diese Quote ist für andere Stadtgebiete nicht erreichbar, so dass die Ausweitung des Anschluss- und Benutzungszwangs im Innenstadtbereich gemeinsam mit den Stadtwerken zu prüfen ist.“, Seite 5, fünfter Absatz: „der Umweltspuren,“ Seite 5, letzter Absatz: „Sollte sich herausstellen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss der Rat über die Umsetzung von stark einschränkenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer City-Maut oder der autofreien Innenstadt entscheiden. Hierfür müsste allerdings zunächst durch Bund und Land die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Sachdarstellung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Markus Raub Angela Hebeler Norbert Czerwinski Manfred Neuenhaus