Kooperation und Dezernate

Zusammenarbeit in der Kooperation
Die Kooperationspartner stimmen im Rat und in den Ausschüssen gemeinsam ab

  • bei der Umsetzung der Projekte und Ziele der Kooperationsvereinbarung
  • beim Haushalt der Stadt Düsseldorf
  • bei allen haushaltsrelevanten Fragen

Die Kooperationspartner streben darüber hinaus in allen weiteren Punkten im Rat und in den Ausschüssen eine gemeinsame Abstimmung an. Hierzu werden geeignete Strukturen und Verfahren der Zusammenarbeit etabliert und nach Bedarf weiterentwickelt. Eigene Anträge werden in angemessenem zeitlichem Vorlauf zuerst dem Kooperationspartner vorgeschlagen und mit dem Ziel einer gemeinsamen Initiative beraten. Zu Initiativen anderer Fraktionen beraten die Kooperationspartner auch über die oben genannten Punkte hinaus ein gemeinsames Vorgehen. Dies können beispielsweise Änderungsanträge oder eigenständige Anträge der Kooperationspartner im Nachgang sein. Anträge durch Personen oder durch Vertreter*innen von Parteien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenrechte stellen, werden gemeinsam abgelehnt.
Die Kooperationspartner vereinbaren regelmäßige Termine zur Beratung und Abstimmung

  • wöchentlich auf der Arbeitsebene von Büro Oberbürgermeister und Fraktionsgeschäftsstellen
  • 14-tägig mit dem Oberbürgermeister, den Fraktionsspitzen und Fraktionsgeschäftsstellen
  • mindestens zweimal jährlich als Kooperationsausschuss mit dem Oberbürgermeister, den Spitzen der Parteien und der Fraktionen und den Fraktionsgeschäftsstellen

Zuschnitt der Dezernate
Die Umsetzung der vereinbarten Ziele zu den Zukunftsthemen unserer Stadt wollen wir auch durch eine Weiterentwicklung der fachlichen Zuständigkeiten der Dezernent*innen unterstützen. Die neuen Zuschnitte werden wir schrittweise angehen – teils unmittelbar, teils passend zu anstehenden Neubesetzungen:

  • Wir werden unmittelbar ein neues Dezernat für Wirtschaft, Digitalisierung, Personal und Organisation bilden, für das die CDU das Vorschlagsrecht hat.
  • Für ein unmittelbar neu zu gründendes Dezernat für Mobilität hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Vorschlagsrecht. In einem späteren Schritt wird dieses Dezernat um die Zuständigkeit für Umwelt und Grün erweitert.
  • In diesem Schritt wird an der Stelle des Umweltdezernats ein neues Dezernat für Sport und Bürger*innenservice gegründet, für das das Vorschlagsrecht der FDP angeboten werden soll.
  • Das Dezernat für Planen, Bauen und Grundstückswesen erhält zusätzlich die Zuständigkeit für Wohnen. Hier hat die CDU bei einer Neuwahl das Vorschlagsrecht.
  • Unmittelbar erweitern wir das Dezernat für Recht und Ordnung um die Bereiche Feuerwehr und Gesundheit.
  • Für die spätere Neubesetzung des Kulturdezernats hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Vorschlagsrecht. Im Zuge der Neubesetzung wird dieses Dezernat um die Zuständigkeit für Integration ergänzt.
  • Darüber hinaus bestehen die Dezernate für Jugend, Schule und Soziales sowie das Dezernat der Stadtkämmerin in der aktuellen personellen Besetzung weiter.

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