Umsetzung des Beschlusses zu mehr Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

17.05.2018

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Tacer,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 17.05.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

Wurde der einstimmige Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz (s. u.) vom 23.06.2017 mittlerweile umgesetzt und die Geschäftsanweisung (GA) Vergabe Düsseldorf dahingehend überarbeitet?

Sachdarstellung:

Auf Antrag der Ampelfraktionen (Vorlage 19/ 35/2017) hat der Ausschuss für Umweltschutz in der Sitzung vom 23.06.2017 einstimmig beschlossen, die Geschäftsanweisung Vergabe der Stadt Düsseldorf zu überarbeiten, in deren Neufassung die Punkte zu Nachhaltigkeit in der Beschaffung entfallen waren. Der Beschlusstext lautete:

„Die Geschäftsanweisung Vergabe wird kurzfristig überarbeitet.

Die entfallene Vorgabe, Produkten aus fairem Handel bei der öffentlichen Beschaffung der Stadt Düsseldorf den Vorzug zu geben, wird in die Geschäftsanweisung Vergabe wieder aufgenommen.

Außerdem erfolgt die Ergänzung, dass öffentliche Aufträge und Beschaffungen auch unterhalb eines Schwellenwertes von 5000.- Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die sowohl das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit als auch die übrigen sieben ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.“

Viele Städte nutzen die Vergabe als Instrument, um zentrale politische Ziele wie faire Löhne, Nachhaltigkeit in der Produktion, Ausschluss von ausbeuterischer Arbeit in Schwellenländern, Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirksam zu verankern. Wie beschlossen, müssen die mit der im März 2017 in Kraft getretenen Neufassung der Geschäftsanweisung-Vergabe entfallenen Vorgaben dringend wieder aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bellstedt, Günther Bunte-Esders, Renate Böhm