Nicht nur bei „Rammstein“ – Prävention und Schutz bei Veranstaltungen

Antworten der Verwaltung

7. September 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Vorwürfe und Ermittlungen im Fall „Rammstein“ haben einmal mehr deutlich gemacht, dass Machtmissbrauch, sexuelle Übergriffigkeit und Gewalt gegen Frauen und diskriminierte Minderheiten nach wie vor traurige Realität in unserer Gesellschaft sind. Sie sind allerdings weder Einzelfälle noch auf spezielle künstlerische Sparten oder Gesellschaftsbereiche beschränkt, sondern vielmehr auch Ausdruck eines strukturellen Problems.

In einigen Bereichen – etwa in den darstellenden Künsten, in der Clubkultur oder beim Film – sind durch die Akteur*innen bereits Gegenmaßnahmen ergriffen worden, in der Musik- Festival- und Veranstaltungsbranche wird die Problematik immer noch zu oft totgeschwiegen.

Schutzkonzepte und die Schutzbedürfnisse der Teilnehmenden werden in vielen Veranstaltungsstätten und -formaten vernachlässigt oder schlicht nicht beachtet. Das gilt auch für Events in der Kultur, im Sport und darüber hinaus.

Grundsätzlich, aber besonders aufgrund des für November 2023 angesetzten Solo-Konzerts des „Rammstein“-Sängers in Düsseldorf, gibt es offene Fragen hinsichtlich Schutzbedürfnissen und Schutz von Besucher*innen auch für Events in Düsseldorf. Von der städtischen Tochtergesellschaft D.LIVE wissen wir, dass die Herausforderungen nicht verdrängt und dass Maßnahmen ergriffen werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 7. September 2023 zu setzen und beantworten zu lassen:

Anfrage

  1. Welche Vorgaben machen die Stadt bzw. die D.LIVE Veranstalter*innen im Zuge der Vermietung von städtischen Hallen und Räumen hinsichtlich des Schutzes von allen Besucher*innen und insbesondere von Frauen und mar-ginalisierten Gruppen (z. B. Sicherheitskonzepte, keine „Row Zero“, Backstage)?
  2. Wie werden bei der grundsätzlichen Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie bei der konkreten Umsetzung der Sicherheitskonzepte Expert*innen und Beratungs- bzw. Hilfsorganisationen wie z. B. die Frauenberatungsstelle eingebunden?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, auch bei Veranstaltungen außerhalb von städtischen Hallen und Räumen entsprechende Vorgaben zu machen, beispielsweise bei der Verpachtung von öffentlichen Flächen oder der Genehmigung von Sondernutzungen?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski