Resolution zur Stärkung der Kommunalfinanzen

1. Juni 2021

An
Herrn Oberbürgermeister
Stephan Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen im Lichte der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben stärker zu unterstützen, zu entlasten und nachhaltig besser zu finanzieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert,

  • die im Gemeindefinanzierungsgesetz NRW 2021 vorgesehene Aufstockung der Finanzausgleichsmasse als Zuschuss und nicht als zinslosen Kredit zu vergeben und eine gleichmäßigere Partizipation der Kommunen an den Ausgleichsleitungen sicherzustellen,
  • die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer in 2021 und 2022 mindestens zur Hälfte auszugleichen erneut aufzufangen, dabei aber den Verteilungsschlüssel zugunsten von Kommunen mit hohen Gewerbesteuerverlusten zu verbessern,
  • den Kommunen in 2025 die coronabedingten Schulden ganz oder teilweise abzunehmen, damit sie die Bilanzierungshilfen gegen Eigenkapital tauschen und diese Schulden nicht über 50 Jahre tilgen müssen,
  • analog zur in Hessen bereits verwirklichten Lösung eine NRW-Kasse gründen, über die eine Altschuldenlösung für eine weitere Entschuldung der Kommunen ohne zusätzliche Konsolidierungsauflagen und ohne Ko-Finanzierung aus dem kommunalen Finanzausgleich zu ermöglichen erfolgen kann, indem kommunale Kassenkredite in die NRW-Kasse überführt werden,
  • ein Investitionsprogramm zur Minderung der Corona-Folgen für die Kommunen aufzulegen, an dem alle Kommunen partizipieren können und das mindestens folgende Aufgaben erfüllen soll: Erstens sollte es die kommunale Infrastruktur stärken und die in der Pandemie deutlich gewordenen Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge beheben; zweitens sollte es den ökologischen Umbau hin zu einer klimaschützenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützen; drittens sollte es merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beitragen,
  • die Maßnahmen der Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise im Rahmen des Konnexitätsprinzips voll gegenzufinanzieren.

Der Bundestag wird aufgefordert,

  • sämtliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen bis zum Ende der Pandemie zu übernehmen,
  • die Maßnahmen der Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise im Rahmen des Konnexitätsprinzips voll gegenzufinanzieren,
  • die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung sozialer Aufgaben weiterhin und in größerem Umfang als bisher zu entlasten,
  • den kommunalen Anteil am Gesamtsteueraufkommen anzuheben. Wege dahin sind eine Erhöhung des Anteils der Kommunen an den Erträgen der Umsatzsteuer und die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, welche auch auf Einnahmen aus Vermietungen, Lizenzgebühren und Ähnlichem erhoben wird.

Begründung
erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                                 Norbert Czerwinski