Schiessstraße / Windmühlenstraße – Bebauungsplan Nr. 04/027 – Aufstellungsbeschluss

03. Juni 2020

Änderungsantrag zur Vorlage APS/045/2020 – Bebauungsplan Nr. 04/027 – Schiessstraße / Windmühlenstraße – Aufstellungsbeschluss

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/045/2020 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 03.06.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,

für ein Gebiet zwischen der Windmühlenstraße und der Schiessstraße

– maßgebend ist der im Plan Nr. 04/027 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, –

einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

– Ausweisung eines Lebensmittelmarktes

– Ausweisung eines Gewerbegebietes

 

Folgende Punkte sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen:

  • Der Gebäudekörper entlang der Schießstraße ist zurückzusetzen, so dass eine Verbreiterung des Fußweges möglich ist.
  • Zusätzliche Baumpflanzungen sind besonders auf dem Parkplatz und entlang der Windmühlenstraße festzulegen. Dabei sind die Baumstandorte verbindlich im B-Plan festzuhalten (dies gilt auch für die bereits eingezeichneten Bäume entlang des Gebäudes zum Friedhof).
  • Für die große Glasfläche der Fassade des Supermarktes ist Vogelschutzglas zu verwenden.
  • Vor dem Hintergrund, dass die Glasfläche unter anderem einer illuminierten Werbefläche dienen wird, ist ein Lichtkonzept zu erarbeiten, dass eine möglichst geringe Lichtemission verursacht.
  • Im Bereich der Stellplätze sind ausreichend Radstellplätze (auch für Lastenräder) festzusetzen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Anlieferungsverkehr, der zurzeit über die Windmühlenstraße geplant ist auch alternativ abgewickelt werden kann.

 

Begründung: erfolgt mündlich!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Astrid Wiesendorf                      Markus Raub                    Max Schade