Digitalisierung an den Düsseldorfer Schulen vorantreiben und finanziell absichern

21. November 2023

An Ratsherrn
Stefan Wiedon
Vorsitzender des Schulausschusses

Sehr geehrter Herr Wiedon,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die durch Beendigung des Digitalpakts Schule im Mai 2024 drohende Finanzierungslücke für die Digitalisierung an Schulen erneut in den zuständigen Gremien wie beispielsweise dem Städtetag NRW zu thematisieren und einen zeitnahen Ausgleich durch den Bund in Form einer Regelfinanzierung einzufordern;
  • dem Schulausschuss im ersten Quartal 2024 das ausstehende Konzept für einen weiteren Ausbau der Nutzung von Endgeräten vorzustellen (wie z. B. das Modell „Bring your own device“);
  • sodann dem Schulausschuss und dem Rat die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung
Über den Digitalpakt fördert der Bund seit 2019 alle Schulen, um die Voraussetzungen zum Erwerb von Digitalkompetenz bundesweit und nachhaltig zu verbessern. Bis 2024 stehen hierfür insgesamt 6,5 Milliarden Euro (inklusive der Sonderförderung im Zuge der COVID-19-Pandemie) zur Verfügung. Für die Düsseldorfer Bildungseinrichtungen wurden über dieses Förderprogramm rund 22 Millionen Euro für den Ausbau der IT-Grundstruktur und die Beschaffung und den Betrieb von Visualisierungstechnik bewilligt.

Diese Gelder und die zusätzlich bereitgestellten städtischen Finanzmittel haben dazu beigetragen, die komplexen Maßnahmen des Düsseldorfer Medienentwicklungsplans umsetzen zu können. Insbesondere konnte das geplante Ziel der Endgeräteausstattung bei den Schülerinnen und Schülern von 1:5, also ein Endgerät pro fünf Lernende, bereits jetzt auf eine durchschnittliche Ausstattungsquote von 1:1,7 verbessert werden.

Aktuell besteht allerdings in Düsseldorf bei Lehrerschaft, Eltern und dem Schulträger die berechtigte Sorge, ob dieser Ausstattungsschlüssel nach Ablauf des Zuwendungszeitraums gehalten werden kann, da der regelhafte und mit Kosten verbundene Austausch der Endgeräte bevorstehen wird.

Alle bundesdeutschen Schulträger brauchen daher zeitnah Planungssicherheit in der Frage, wann der im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Digitalpakt 2.0 aufgelegt wird und damit über 2024 hinaus Bundes- bzw. Landesfördermittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Labouvie                                            Dr. Thorsten Graeßner