Schulbegleitung für Kinder mit Förderbedarf im Home-Schooling

14. Mai 2020

Antworten der Verwaltung

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

Mitte März wurde auf Beschluss der Landesregierung in NRW das Home-Schooling eingeführt. Nicht benannt wurden in diesem Beschluss die besonderen Bedarfe von Kindern mit Förderbedarf, die für ihren Schulbesuch eine Schulbegleitung an ihrer Seite haben.

Die Düsseldorfer Verwaltung ist der Auffassung, dass der Unterricht zu Hause auch ohne Schulbegleitung durch Integrationshelfer*innen zu schaffen sei. Laut Verwaltungsmeinung handle es sich bei der Integrationshilfe nicht um Bildungsunterstützung, daher sei sie zu Zeiten des Unterrichts zu Hause nicht notwendig.

Dem widersprechen die Erfahrungen von Eltern von Kindern mit Förderbedarf. Sie stellen fest, dass ein Lernen zu Hause ohne Schulbegleitung (= Hilfe zur persönlichen Organisation, Strukturierung, Motivation und Mahnung zur Konzentration etc.) nicht möglich ist.

Der Kreis Neuss und auch Köln haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Der Kreis Neuss genehmigt in seinem Schreiben vom 22.04.2020 die Schulassistenz im Home-Schooling für jene Schülerinnen und Schüler, die bereits durch eine Inklusionsassistentin oder einen Inklusionsassistenten in der Schule unterstützt werden. In Köln haben das Sozialamt und das Jugendamt bestätigt, dass Schulbegleitung im Home-Schooling auch bei Schüler*innen zu Hause stattfinden kann und sie dort unterstützen dürfen, die Stunden werden regulär bezahlt.

Ohne die Unterstützung einer Schulbegleitung sind viele Kinder mit Förderbedarf nicht in der Lage, eigenständig Aufgaben zu bearbeiten. Diese Kinder haben keinerlei Chance, in diesen schwierigen Wochen – die sich eventuell auf Monate ausdehnen werden – nur irgendetwas zu lernen, da ihre gewohnte Lernumgebung und -struktur inklusive der Schulbegleitung nicht da sind.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rats am 14.05.2020 zu nehmen und beantworten zu lassen:

  1. Mit welcher Begründung ist die Düsseldorfer Verwaltung anderer Ansicht als die Nachbarkommunen, die die Schulbegleitung als einen notwendigen Grundstein zum erfolgreichen Lernen im Unterricht zu Hause anerkennt?
  2. Wie kann die Stadtverwaltung sicherstellen, dass der Bedarf von Kindern mit Förderbedarf auch in Düsseldorf berücksichtigt wird und alles für einen funktionierenden Unterricht zu Hause getan wird?

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach