Schutz der Landschaft und des Landschaftsbildes am südlichen Ortsrand Angermund 17. Oktober 201723. Oktober 2019 17. Oktober 2017 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Der Düsseldorfer Norden ist durch zahlreiche in die „freie Landschaft“ eingebettete Ortsteile gekennzeichnet. Typisch ist ein Wechsel von Gewässerauen, landwirtschaftlichen Flächen, Wald und Bebauung. Das vielfältige Grün im Düsseldorfer Norden ist ein Erholungs- und Freizeitangebot für viele Menschen. Dieser Freizeit- und Erholungswert, aber auch seine ökologischen Funktionen, können durch eine dominante und übergangslose Bebauung an den Ortsrändern erheblich beeinträchtigt werden. Insbesondere sind dies von der freien Landschaft aus sichtbare Lichtreflexe, Geräusche und Bewegungen, die Spaziergänger, Radfahrer und verschiedene Tierarten stören Am südlichen Ortsrand von Angermund sind in den letzten Jahren neue Wohnhäuser (Fliederweg) und ein Lebensmittelmarkt entstanden. Aktuell werden im Baugebiet „An der Buschgasse“ (Verlängerung Pfarrer-Holl-Weg, Bebauungsplan Nr. 05/004) neue Wohnhäuser errichtet, die offenbar recht hoch und nahtlos an das umgebende freie Feld gebaut werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Wurden für die im Baugebiet „An der Buschgasse“ derzeit errichteten Häuser Befreiungen hinsichtlich der Gebäudehöhe und Gebäudestellung erteilt? Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die sich abzeichnende Dominanz der Bebauung „An der Buschgasse“ zukünftig weniger in die freie Landschaft hineinwirkt? Wie und wann wird die Umsetzung dieser Maßnahmen überprüft werden? gez. Waldemar M. Fröhlich Antwort der Verwaltung