Zuschussanträge für Kunst und Kultur

15. Dezember 2022

Übersicht Zuschussanträge – Liste

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Jahre 2023 ff. die Haushaltsansätze unter Wahrung des jährlichen politischen Haushaltsvorbehalts
• im Produkt: 2528101, Kulturamt
• Zeile: 15, Transferaufwendungen

  • Konto: 53170000, Zuwendungen und Zuschüsse, laufende Zuwendungen an private Unternehmen (hier: institutionelle Förderung oder Projektförderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie privatrechtlich organisierten internationalen Kulturaustausch-Projekten, Kultureinrichtungen, Kooperationen und kulturellen Maßnahmen)
  • Konto: 53180000, Zuwendungen und Zuschüsse, laufende Zwecke an übrige Bereiche (hier: institutionelle Förderung oder Projektförderung für nicht privatrechtlich organisierte internationale Kulturaustausch-Projekte, Kultureinrichtungen, Kooperationen und kulturelle Maßnahmen)

insgesamt um 876.000 Euro gegenüber Haushaltsplan-Entwurf 2023 auf den Stand des Ratsbeschlusses RAT/697/2021 gemäß Haushaltsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.12.2021 anzuheben (Einzelpositionen: siehe Anlage 1).

Nur für 2023 erfolgt die Gegenfinanzierung haushaltsneutral mit 840.000 Euro aus Produkt: 2525206 (Förderung von Museen und Sammlungen), Zeile: 15 (Transferaufwendungen), Konto: 53150900 (Zuwendungen geförderte Sanierung Schloss und Park Benrath) sowie mit 36.000 Euro ff. unter Verweis an die zuständigen Beiräte aus Produkt: 252810 (Kulturamt), Zeile: 15 (Transferaufwendungen), Konto: 53160000 (Zuwendungen und Zuschüsse, laufende Zuwendungen an sonstige Öffentlich-Rechtliche).

Für die Folgejahre soll der Ansatz bereits in der Aufstellung des Haushaltsplans berücksichtigt und im Kulturetat gedeckt werden, ausgenommen aus der Deckung sind ab 2024 die Kontenbereiche „Schloss und Park Benrath“ bzw. „Stiftung Schloss und Park Benrath“.
Die Zuschüsse für folgende Antragsteller/-innen werden im Jahr 2023 in Höhe des Antrags finanziert und in der Gesamthöhe für die Jahre 2024–2026 fortgeschrieben:
• Golzheim-Fest e. V. (Golzheim-Fest): 14.520 Euro
• Landes-Schultheater-Treffen NRW (Maulhelden): 4.780 Euro
• Literarische Kooperationen: 2.555 Euro
• New Fall Festival Düsseldorf gGmbH (New Fall Festival Forum): 70.000 Euro
• NRW Landesbüro Tanz e. V. (Internationale Tanzmesse NRW): 14.700 Euro
• Stadtgeschichtliche Projekte: 2.125 Euro
• Theater Kontra-Punkt e. V. (Produktion): 29.000 Euro

Die Zuschüsse für folgende Antragsteller/-innen werden im Jahr 2023 gegenüber RAT/697/2021 einmalig erhöht und in der Gesamthöhe für die Jahre 2024 bis 2026 fortgeschrieben:
• Düsseldorfer Büdchentag e. V.: auf 20.000 Euro
• Förderung bildende Kunst (Beirat): auf 125.000 Euro
• Förderung Literatur (Beirat): auf 26.000 Euro
• Förderung Musik (Beirat): auf 84.000 Euro
• Förderung Tanz- und Theater (Beirat): auf 180.000 Euro
• Goethe-Institut e. V. (Miete): auf 15.511 Euro
• Kulturelle Initiativen Schulen (Kinder und Jugendliche; Beirat Kulturelle Bildung): auf 78.000 Euro
• Kunst am Bau/Kunstkommission: auf 190.172 Euro
• Kulturcrew e. V. („FirstBeats“): auf 4.000 Euro
• Literaturbüro NRW e.V. (Personal-, Raum- und Projektkosten):
um 40.200 Euro (Mietkostenzuschuss KAP 1) auf 153.220 Euro
• NRW Kultursekretariat (Theaterfestival Impulse): auf 100.000 Euro
• Psallite Cantate gGmbH (Internationales Düsseldorfer Orgelfestival): auf 55.000 Euro
• Theaterlabor TraumGesicht e. V. (Miete): auf 8.400 Euro
• Verein zur Veranstaltung von Kunstausstellungen e. V. (Die GROSSE Kunstausstellung Düsseldorf NRW):
auf 135.000 Euro
• Ausnahme: Haus der Kulturen e. V.: auf 17.400 Euro (nur einmaliger Zuschuss in 2023)

Darüber hinaus erhalten folgende Antragsteller/-innen für die Jahre 2023 ff. einen Zuschuss:
• Noema Dance Works e. V.: 25.000 Euro
• Düsseldorf Cologne Veranstaltungs-GbR: 20.000 Euro für „0211 Düsseldorf“- Ausstellungsverzeichnis
(mit der Bitte um Verzeichnis sämtlicher Galerien und Ermöglichung kostenpflichtiger Abbildungen)
• Ausnahme: Künstlerverein Malkasten e. V. (Instandsetzung): 30.000 Euro (nur einmaliger Zuschuss in 2023)

Die Zuschüsse für folgende Antragsteller/-innen werden für Jahre 2023 ff. auf dem Stand nach Haushaltsplan-Entwurf 2023 belassen:
• Düsseldorfer Marionetten-Theater gGmbH: 273.433 Euro
• Forum Freies Theater e. V. (einmalige Kosten Räumlichkeiten): 0 Euro
• Stadtgeschichtliche Projekte: 2.125 Euro
• Zero Foundation: 304.810 Euro
• Ausnahme: Jazz in Düsseldorf e. V. (Festival Spot on Jazz, alle zwei Jahre):
0 Euro (2024: 4.655 Euro, 2026: 4.655 Euro)

Die Zuschüsse für folgende Antragsteller/-innen werden im Jahr 2023 gegenüber RAT/697/2021 einmalig zurückgeführt und in der Gesamthöhe für die Jahre 2024–2026 fortgeschrieben:
• Art.vision gGmbH: auf 20.000 Euro mit Sperrvermerk
• Palace e. V.: auf 0 Euro und Verweis an den Beirat für bildende Kunst
• Digitale Düsseldorf gUG: auf 0 Euro wegen Einstellung des Festivals
• Düsseldorf Cologne Veranstaltungs-GbR (düsseldorf photo+): auf 104.000 Euro gemäß Zuschussantrag
• Forum Freies Theater e. V. (Miete KAP): auf 360.516 Euro gemäß Zuschussantrag
• Forum Freies Theater e. V. (Miete Probenraum): auf 55.000 Euro wegen geringerer Kosten
• Hoghe + Schulte GbR: auf 0 Euro und Verweis an den Beirat für Tanz und Theater
• Internationale/überregionale Kooperationsprojekte: auf 4.745 Euro
• Junge Aktions-Bühne (City Beats Newcomer Festival): auf 10.500 Euro gemäß Zuschussantrag
• Kammerspiele (Jahnstraße 3): auf 0 Euro wegen entfallender Kosten in 2023
• Neuer Tanz e. V.: auf 10.000 Euro
• Zweck e. V. (NKR Neuer Kunstraum): auf 89.500 Euro
• Kunst und Haltung e. V.: auf 0 Euro und Verweis an den Beirat bildende Kunst
• Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts (DFI) e. V.:
auf 0 Euro, da keine Antragstellung für 2023 erfolgt ist
• Ausnahme: Komödie Düsseldorf gGmbH: auf 20.000 Euro mit Sperrvermerk für Maßnahmen
zur Bewerbung des neuen Standorts (nur einmaliger Zuschuss in 2023)
• Ausnahme: Regionale Kooperationsprojekte werden auf dem Stand gemäß RAT/697/2021 belassen
(= 35.000 Euro).

Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                        Angela Hebeler                         Norbert Czerwinski