Qualität sichern – Sofortmaßnahme Anpassung Honorarrahmen für Bildungsangebote in der OGS im Schuljahr 2023/24

15. Juni 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem Jahr 2003 gilt für die Vergütung von Bildungsangeboten in der schulischen Ganztagsbetreuung ein Honorarrahmen. Die Höhe der Honorarsätze wurde seitdem nicht angepasst (Ausnahme: einmalige Anhebung des Honorarsatzes für vom Kulturamt empfohlene Künstlerinnen und Künstler sowie für Musikerinnen und Musiker der Clara-Schumann-Musikschule im Jahr 2010 auf 28,00 Euro/Projekteinheit).

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung,

  1. den Honorarrahmen für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der OGS für das Schuljahr 2023/24 je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten haushaltsneutral aus vorhandenen Restmitteln (Kostenstelle: 2124203, Konto: 52910500) wie folgt anzupassen:
    • Anbieter*innen mit einem Fachhochschul-, Hochschul- oder Berufsabschluss, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 35,00 Euro je Projekteinheit (UE).
    • Anbieter*innen mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss erhalten ein Regelhonorar von 30,00 Euro je Projekteinheit (UE).
    • Anbieter*innen mit einem Berufsabschluss erhalten ein Regelhonorar von 25,00 Euro je Projekteinheit (UE).
    • Anbieter*innen ohne Berufsabschluss sowie Studierende, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 20,00 Euro je Projekteinheit (UE).
    • Anbieter*innen ohne Berufsabschluss sowie Studierende erhalten ein Regelhonorar von 15,00 Euro je Projekteinheit (UE).
  2. das bestehende kostenfreie Weiterbildungsangebot (Qualifizierung nach Düsseldorfer Modell) kurzfristig auf alle – an Grundschulen im Offenen Ganztag bzw. in Kindertageseinrichtungen – tätigen Personen auszuweiten.
  3. ein Konzept zur OGS-Qualitätssicherung von den zuständigen Akteur*innen zu erstellen, einen Honorarrahmen für die Schuljahre 2024/25 ff. erarbeiten, beides in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport) vorberaten und im Rat beschließen zu lassen.

Begründung
Mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Bildungsförderung und Betreuung im Primarbereich zu unterstützen, wurde zum Schuljahr 2003/04 die OGS in der Landeshauptstadt eingeführt. „Bildung soll wieder als ganzheitlicher Prozess verstanden werden und nicht in schulisches Lernen auf der einen und bloße Betreuung auf der anderen Seite aufgespalten werden.“ (Beschlussvorlage 01/128/03 im RAT am 26.06.2003). „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.“

Eine Maßnahme zur Sicherung dieses ganzheitlichen Prozesses ist seit 2003 das Engagement von ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf den Gebieten der Kunst, der Musik, des Tanzes, der Kultur, des Sports und anderer Bereiche, die unter dem Begriff „Bildungsanbieter“ auf Honorarbasis in der OGS tätig sind. „Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS sollten zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot führen […].“

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine angemessene Vergütung von Honorarkräften in der OGS ein, die in erheblichem Umfang zur Sicherung der Qualität beitragen. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass geeignete Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter für eine Tätigkeit in der OGS gewonnen bzw. dauerhaft gebunden werden können. Daher halten wir es für überfällig, deren Honorare als Sofortmaßnahme zum Schuljahr 2023/24 zu anzupassen. Zudem beauftragen wir die Verwaltung, zusammen mit allen beteiligten Stellen – auch mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch – ein qualitätssicherndes Bildungs- und Betreuungskonzept zu erarbeiten und dabei auch einen neuen Honorarrahmen zu entwickeln.

Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski