Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) 15. Juni 202315. Juni 2023 15. Juni 2023 Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussvorlage HFA/014/2023 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) mit folgenden Änderungen: Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung je Beherbergungsgast 3,00 EUR Auszunehmen von diesem Steuersatz sind minderjährige Beherbergungsgäste Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage erhoben Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach 2 Jahren evaluiert Begründung Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Angela Hebeler Norbert Czerwinski