Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung)

15. Juni 2023

Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussvorlage HFA/014/2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) mit folgenden Änderungen:

  • Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung je Beherbergungsgast 3,00 EUR
  • Auszunehmen von diesem Steuersatz sind minderjährige Beherbergungsgäste
  • Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage erhoben
  • Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach 2 Jahren evaluiert

Begründung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups               Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski