Antrag: Fahrradstraße Pigageallee – Benrather Schlossufer – Am Alten Rhein

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bitte Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 25.01.2019 zu setzen.

Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die Straße Pigageallee / Benrather Schlossufer / Am Alten Rhein (von Meliesallee bis Urdenbacher Dorfstraße) mit entsprechender StVO-Beschilderung (Zeichen 244.1 und 244.2) und entsprechenden Piktogrammen auf der Fahrbahn als Fahrradstraße ausgewiesen wird.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welcher Kfz-Verkehr hier zugelassen werden kann: „Kfz frei“ oder „Kfz Anlieger frei“.

 

Begründung:

Die betreffende Tempo-30-Straße entlang des Benrather Rheinufers hat seit langer Zeit einen hohen Wert als Strecke für den Radverkehr – insbesondere im Freizeitverkehr. Die ca. 1,8 Kilometer lange Fahrbahn ist Teil von

  • RheinRadweg EuroVelo, Etappe 15
  • Radhauptnetz Düsseldorf / Radwegnetz im Stadtbezirk 9
  • RADSchlag Tour D 6 : Düsseldorfer Süden – Rheinradweg Benrather Schlossufer

und ist vernetzt mit weiteren bereits bestehenden Düsseldorfer Radrouten (siehe Kartenausschnitt aus „RadSchlag Düsseldorf“).

Quelle :  https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt66/RADschlag/Home/Wege_finden/TOUR_D/PDFs/TourD6.pdf

Auf den Straßenabschnitten Benrather Schlossufer und Am Alten Rhein wurde bereits vor vielen Jahren eine alte Radwegebenutzungspflicht des Bordsteinradwegs durch Entfernung der entprechenden StVO-Zeichen 2141-30 aufgehoben. Gleichwohl wird die alte kombinierte Rad-/Gehweg-Fläche weiterhin vom Fahrradverkehr genutzt. Dadurch entstehen oft Missverständnisse und Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Spaziergängern. Gleichzeitig entstehen Konflikte zwischen Radfahrern, die (rechtmäßig im Mischverkehr) die Fahrbahn benutzen und Autofahrern.

Die hier vorliegende Antragsinitiative versteht sich vor diesem Hintergrund als eine Weiterentwicklung der Tempo-30-Straße zur Fahrradstraße. Außerdem ist es Absicht dieses Antrags, einen praktischen und schnell zu realisierenden Beitrag zur Aufwertung des gesamten Ensemble Benrather Rheinufer zu leisten.

Denn diese Antragsinitiative fügt sich ein in Planungen zur Aufwertung und Sanierung des Benrather Rheinufers: Das Düsseldorfer Gartenamt versucht hier aktuell in einer „planerischen Vorstudie“ (in Kooperation mit einem externen Planungsbüro) u. a. eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität insbesondere für Fußgänger zu schaffen. Außerdem hat diese Vorstudie den Auftrag, „die immer stärkere Benutzung der Benrather Rheinuferstraßen durch Fahrradverkehr angemessen zu berücksichtigen“.

In diesen Kontext passt eine Anregung der BV 9, in dieser prominenten Lage eine Fahrradstraße einzurichten, um die Verkehrsbeziehungen zwischen Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr besser als bisher zu gestalten, diese Anregung in die Vorstudie aufzunehmen und auf diese Weise das Benrather Rheinufer aufzuwerten.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden.“

Diese Voraussetzungen sind auf dem genannten Straßenabschnitt gegeben.

Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist zudem sehr kostengünstig möglich.

 

Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

Richard F. Wagner, Mitglied der BV 9

Presse hierzu:  Der BENRATHER, S. 13