Stationsbasiertes CarSharing im Stadtbezirk 6

13. März 2019

An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6

Die Verwaltung wird im Rahmen künftiger Verhandlungen mit Carsharing-Firmen gebeten, auf die Anbieter so einzuwirken, dass auch die Stadtteile im Stadtbezirk 6 bedient werden. Bei stationsbasierten Lösungen wird die Verwaltung darüber hinaus gebeten, mögliche Standorte im öffentlichen Raum im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten sowie die direkten Auswirkungen mit der Bezirksvertretung 6 abzustimmen.

Sachdarstellung
Studien belegen: Ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug ersetzt ein vielfaches an privaten PKW.

Städte sollten CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum fördern, damit CarSharing-Fahrzeuge möglichst nah am Kunden sind. Das macht die Nutzung der Fahrzeuge bequemer und führt dazu, dass mehr Menschen auf ein eigenes Fahrzeug verzichten können. Zudem sind die Angebote im öffentlichen Raum sichtbarer, was mehr Menschen dazu bewegt vom privaten PKW auf CarSharing umzusteigen.

Am 1. September 2017 trat das CarSharinggesetz (CsgG) in Kraft. Das Gesetz stellt die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum auf eine verbindliche Rechtsgrundlage. Es bildet die juristische Blaupause, nach der Städte und Kommunen das CarSharing fördern können. Als Begründung wird im Gesetz ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung von CarSharing hervorgehoben.

Stellplätze in der näheren Umgebung der Westfalenstraße wären ein idealer Standort für stationsbasiertes CarSharing mit dem Ziel der Entlastung des hohen Parkdrucks in Rath. Des Weiteren wächst Rath durch die geplanten Bauprojekte stark und erhöht so den Handlungsdruck.

Außerdem kann die Stadt Düsseldorf durch die Vermietung dieser (bisher kostenlos zur Verfügung gestellten) Parkflächen kontinuierliche Einnahmen generieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Helmke                                 Birgit Schentek                                  Peter Rasp
Gerhard Peters                                 Karsten Körner                                   Ralf Thomas
Lothar Daxenberger                         Rainer Meier