Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

26.  Januar 2021

Herrn Bezirksbürgermeister
Klaus Erkelenz
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Erkelenz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirk 10 bittet Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 26.01.2021 aufzunehmen:

  1. Wie viele Steuermessbescheide für Einzelwohnungen zur Erhebung eines Grundsteuerbescheides wurden im Stadtbezirk 10 – aufgeschlüsselt nach Garath und Hellerhof – erstmalig für die Steuerjahre 2015, 2016,2017, 2018, 2019 und 2020 erstellt, weil ihre steuerliche Einzelbewertung nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung notwendig wurde?
  2. Wie viele Umwandlungsfälle gab es hiervon in Mehrfamilienhäusern von Wohnungsunternehmen jeweils in den vorbezeichneten Jahren, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen Garath und Hellerhof?

Sachdarstellung
Die Umwandlung von vermieteten Mietwohnungen aus Beständen von Wohnungsunternehmen in Eigentumswohnungen kann zu einer Verdrängung der dort angestammten Wohnbevölkerung und einer abnehmenden Steuerungsmöglichkeit städtebaulicher Fortentwicklung führen. Entsprechende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse des Wohnungsmarktes und ihre Auswirkung auf die Wohnbevölkerung und Immobilienzustand sind daher in Beobachtung zu halten.

Nach einer Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumswohnung erfolgt eine neue steuerliche Bewertung bezogen auf die Einzelwohnung. Ihre Anzahl bezogen auf Umwandlungsvorgänge gibt Aufschluss über die Größenordnung von Umwandlungsfällen im abgefragten Zeitraum. Das städtische Steueramt erfasst zeitnah entsprechende Umwandlungsvorgänge für die pflichtgemäße Erfüllung seiner Aufgaben und zur Sicherung des städtischen Haushalts. Es ist in der Lage, diese unter Beachtung des Datenschutzes abstrakt offen zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Nübold                   Cordula Klahn                       Uwe Warnecke