Leerstand des Wohngebäudes Achenbachstraße 78

23. Februar 2021

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer

Sehr geehrter Herr Schiffer,

hiermit bitten wir Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 2 zu nehmen:

  1. In der Beantwortung von zwei Anfragen zum langjährigen Leerstand des Wohngebäudes Achenbachstr. 78 führte die Verwaltung zur BV-Sitzung am 23.6.2020 aus, dass sich das Verfahren gemäß Wohnraumschutzsatzung zu diesem Gebäude im Stadium der Anhörung befände und die von den Eigentümern beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Gibt es mittlerweile eine Antwort der Eigentümer/ der beauftragten Anwaltskanzlei und wie lautet diese?
  2. Desweiteren führte die Verwaltung in der Beantwortung der o.g. Anfragen aus, dass nicht einzuschätzen ist, ob und wie das Nießbrauchsrecht unter Einschaltung der Anwaltskanzlei weiter ausgeübt wird und stellt gleichzeitig in Aussicht, dass – soweit das Nießbrauchsrecht hinfällig wird- mit Nachdruck gegenüber der Eigentümergemeinschaft weiter verfahren wird. Liegt nach Prüfung des langjährigen Leerstands bei der Verwaltung mittlerweile eine Einschätzung vor, ob es sich beim Gebäude Achenbachstr. 78 um den Tatbestand einer Zweckentfremdung handelt oder welche Hinderungsgründe liegen vor, falls dies von der Verwaltung weiterhin nicht beantwortet werden kann und wann rechnet die Verwaltung im letzten Fall mit einer abschließenden Klärung?
  3. Wie gedenkt die Verwaltung insgesamt in diesem Fall weiter zu verfahren und sieht sie grundsätzlich eine Aussicht, dass das Gebäude über das Instrument der Wohnraumschutzsatzung dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt werden kann?

Sachdarstellung
Das Mehrfamilienhaus Achenbachstraße 78 steht nachweislich seit mindestens 2018 komplett leer und ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen in der Bevölkerung und der Bezirksvertretung 2. Seit Oktober 2019 verfügt die Stadt Düsseldorf nach entsprechendem Ratsbeschluss über eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum mit der Möglichkeit intensiver Prüf- und Ermittlungsarbeit.

Ziel der Satzung ist es, einer vermeintlichen Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum in konkreten Einzelfällen entgegenzuwirken und über die Anordnung zur Wiederherstellung, auch unter Zuhilfenahme von Verwaltungszwang und Bußgeld, den Wohnraum im Stadtgebiet Düsseldorf zu schützen und zu erhalten. In diesem Sinne verlangen Politik und Öffentlichkeit zu Recht eine umfangreiche Information und Aufklärung zum dem konkreten Einzelfall Achenbachstraße 78.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Fischer                            Brigitte Reich                         Philipp Schlee