Protected Bike-Lane zwischen Beethoven- und Neanderstraße

23. Juni 2020

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung für die Sitzung am 23.06.2020 aufzunehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Bezirksvertretung 2 beauftragt die Verwaltung, kurzfristig eine temporäre Protected Bike-Lane gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 der StVO einzurichten auf der Grafenberger Allee, in der Fahrtrichtung stadtauswärts, ab der Einmündung Beethovenstraße bis zur Einmündung Neanderstraße, indem

  • die Radwegebenutzungspflicht auf diesem Abschnitt aufgehoben wird und das Straßenverkehrsschild (Z-240) entfernt wird,
  • ab der Einmündung Beethovenstr. bis zu Einmündung Neanderstraße der bislang für den Autoverkehr genutzte rechte Fahrstreifen für den Radverkehr eingerichtet wird und durch flexible Abpollerung in Form eines Pop-Up-Radweges nach Berliner Vorbild gekennzeichnet wird und
  • ab der Einmündung Neanderstraße, bzw. nach der Straßenbahnhaltestelle Uhlandstr. der Radweg auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg zurückgeführt (Z-240) wird.

Die Einrichtung der Protected Bike-Lane erfolgt befristet bis zum Ende der Baumaßnahmen auf der Grafenberger Allee.

Sachdarstellung
Die Protected Bike-Lane trägt zur Abwehr einer Gefahrenlage bei, die durch baustellenbedingte Engstellen entsteht. Die Baustelle auf der Grafenberger Allee läuft bereits seit etwa einem Jahr. Die kürzlich erfolgten Erweiterungen der Baustelle potentieren das bisher vorliegende Risiko von Unfällen durch die Engstellen und erfordern eine neue Verkehrsplanung des Abschnitts ab Einmündung Beethovenstraße bis mindestens zur Einmündung Neanderstraße.

Eine gemeinsame Nutzung entsprechend des Verkehrszeichens Z-240 ist auf dem vorgenannten Abschnitt durch die Baustellen unmöglich. Ein ungeschütztes Ausweichen der Radfahrenden auf die rechte Fahrbahn der Grafenberger Allee ist für nicht geübte Radfahrende, die aufgrund der Corona-Pandemie derzeit vermehrt das Verkehrsbild prägen, insbesondere aber für Kinder keine verkehrssichere Maßnahme.

Der rechte Fahrstreifen ist im Übrigen auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht gleichzeitig von Kfz und Radfahrenden nutzbar, da zum einen Radfahrende einen Mindestabstand zu den am rechten Seitenrand geparkten Kfz in Höhe von mindestens 80 cm bis 1,5 m einzuhalten haben (LG Berlin, Az. 24O466/95; OLG Karlsruhe, Az.10U283/77, der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von etwa 80 cm bei schmalen Türen bis etwa 1,5 m bei zweitürigen Coupés oder bei LKW) und zum anderen gleichzeitig überholende Kfz den derzeitig erforderlichen Mindestüberholabstand von 1,5m einhalten müssen.

Es ist außerdem auch den Zufußgehenden nicht möglich, auf dem Bürgersteig den zur Eindämmung der Corona-Pandemie geforderten Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

Zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen und zur Herstellung eines ordnungsgemäß verkehrssicheren und infektionssicheren Zustands ist daher die Einrichtung der Protected Bike-Lane zwingend.

Temporäre Protected Bike-Lanes nach dem Vorbild Berlins können kurzfristig eingerichtet werden und erfordern keinen übermäßigen Planungsaufwand.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk, Fraktionssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN