Festsetzung im Bebauungsplan verletzt? Baumfällung Volkardeyer Weg

10. Mai 2023

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wurde eine Fällgenehmigung erteilt und sofern ja, warum?
  2. Welche Maßnahmen zum Erhalt des Baums wurden angesichts der Erhaltungsfestsetzung mit welchem Ergebnis geprüft?
  3. Zu welchem Ergebnis kamen das Baumgutachten sowie das möglicherweise in Auftrag gegebene Zweitgutachten (falls beauftragt; wenn nicht, warum nicht)?

Begründung:

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 06/001 “Nördlich Volkardeyer Weg” wurde der Berg-Ahorn auf der Ecke Volkardeyer Weg/Wittlaerer Weg aufgrund der “besonderen Prägung des Ortsbilds und Straßenraumes” zum Erhalt festgesetzt (siehe Anlage 1). Der Baum wird von der vorgegebenen Baugrenze nicht tangiert – steht also dem Neubauvorhaben nicht entgegen.
Ein Bürger unterrichtete uns darüber, dass der Baum leider um den 13. März herum gefällt wurde. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung für die Nachbarschaft und der expliziten Unterschutzstellung des Baums stellt sich die Frage, welche Anstrengungen unternommen wurden, um den Baum zu retten.

 

Gez. Florian Ries       Antonia Frey        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek

 

Anlage 1: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

Grafik 1 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 06/001 “Nördlich Volkardeyer Weg”, Quelle: https://maps.duesseldorf.de/pdf/bplan/06-001-00.pdf Einzeichnung im Plan und S. 19 der Begründung

Anlage 2: Foto

Grafik 2: gefällter Berg-Ahorn; eine Pilzerkrankung lies sich nicht offenkundig feststellen; Quelle: eigene Aufnahme