Kein Stückwerk: Umsetzung des gesamten verkehrsberuhigten Bereiches Lichtenbroich

8. November 2023

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Antrag:

Die Bezirksvertretung 6 beauftragt die Verwaltung, gemäß § 3 Abs. 3 Punkt 14 der Bezirkssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf den verkehrsberuhigten Bereich auf den Straßen Dorothea-Habedank-Straße, Wittlaerer Weg, Einbrunger Weg und Bockumer Weg gemäß Anlage 1 vollständig (ohne Lücken) umzusetzen.

Begründung:

Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 25.01.2023 einen Antrag (BV6/007/2023) verabschiedet, der die Fachverwaltung darum bittet, die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs Krahnenburgstraße in Lichtenbroich auf die Straßen Dorothea-Habedank-Straße, Wittlaerer Weg, Einbrunger Weg und Bockumer Weg gemäß Anlage 1 zu prüfen.

In der Vorlage „Umsetzung der Maßnahmen des Fußverkehrschecks“ (BV6/141/2023) zur Sitzung der Bezirksvertretung am 27.09.2023 hat die Verwaltung angekündigt, bis Ende 2024 einen verkehrsberuhigten Bereich rund um den Spielplatz Einbrunger Weg/Bockumer Weg (im Osten der Grünfläche; hellgrüner Bereich in Anlage 2) einzurichten.

Die Umsetzung der Maßnahme freut uns sehr. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit der auf den Straßen spielenden Kinder. Die Umsetzung eines von der heute schon verkehrsberuhigten Krahnenburgstraße getrennten Bereiches in der Mitte der Siedlung erzeugt allerdings ein Gefahrenpotenzial. Wenn in kurzen Bereichen zwischen Einbrunger Weg und Krahnenburgstraße der verkehrsberuhigte Bereich mittels Zeichen 325.2 beendet wird, könnte dies Autofahrenden suggerieren, dass sie hier schneller fahren können, obwohl die tatsächlichen Gegebenheiten dies nicht erlauben, die Gassen wenige Meter breit sind, keine Gehwege besitzen und die Sicht durch Hecken stark eingeschränkt ist. Vor diesem Hintergrund ist eine durchgängige Widmung als verkehrsberuhigter Bereich anzustreben.

Eine Umsetzung der Verkehrsberuhigung im gesamten Bereich gemäß Anlage 1 entspricht den Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs:

„Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich

I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.

II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.“,

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).

Eine gesetzliche Vorgabe, die die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen auf bestimmte Streckenlängen begrenzt, besteht nicht. Maßgeblich sind die aufgeführten Bedingungen. Die Krahnenburgstraße ist heute bereits auf einer Länge von ca. 500 m verkehrsberuhigt.

Gemäß § 3 Abs. 3 Punkt 14 der Bezirkssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die Bezirksvertretungen für „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für Wohn- und Wohnsammelstraßen“ zuständig.

Gez. Florian Ries       Antonia Frey        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek

 

Anlage 1 – Resultierender Bereich gemäß Prüfantrag

Figure 1: blau: verkehrsberuhigter Bereich, rot: Tempo 30; Quelle: https://maps.duesseldorf.de/