Drei Pilotprojekte zur Erhöhung Verkehrssicherheit

23.11.2017

Antrag angenommen

An
Ratsherrn Martin Volkenrath
Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses

Sehr geehrter Herr Volkenrath,
im Namen der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 23.11.2016 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der OVA beauftragt die Verwaltung an folgenden Stellen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als zeitlich befristetes Pilotprojekt einzuführen:
Stadtbezirk 01: Prinz-Georg-Straße zwischen Hausnummer 61 und 79 (anliegende Einrichtung: Matthias-Claudius-Grundschule)
Stadtbezirk 02: Lindemannstraße zwischen Hausnummer 21 und Hausnummer 56 (anliegende Einrichtungen: Paulusschule und Goethe-Gymnasium)
Stadtbezirk 09: Am Schönenkamp zwischen Hausnummer 141 und Hausnummer 176 (anliegende Einrichtungen: St. Antonius Kirche mit Altenheim, Kita und Jugendzentrum)
Die Geschwindigkeitsbeschränkung verfolgt den alleinigen Zweck der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schüler*innen der anliegenden Schulen bzw. Bewohner*innen der anliegenden Seniorenresidenz. Eine Beschränkung auf die Öffnungszeiten der entsprechenden Einrichtung – unter zeitlicher Einbeziehung des Bring- und Abholverkehrs – ist auf der Prinz-Georg-Straße und der Lindemannstraße vorzunehmen.
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. ihre Auswirkungen auf das Fahrverhalten des MIV soll durch unterschiedliche Methoden (z.B. Verkehrsmessungen, Tempokontrollen, Dialogdisplays) erfasst werden. Die erhobenen Daten sollen dem OVA nach drei Monaten Laufzeit als Grundlage für eine Evaluation und die Entscheidung über die Fortführung der Pilotprojekte vorgelegt werden.

Sachdarstellung
Mit der novellierten StVO hat die Bundesregierung die Hürden für Tempo 30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen deutlich gesenkt. Kommunen können diese Geschwindigkeitsbeschränkung nun auch in sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern und ohne Nachweis eines Unfallschwerpunkts einführen. Wir begrüßen diese Neuregelung ausdrücklich, denn Tempo 30 kann einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten – besonders im Umfeld von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auf Hauptverkehrsstraßen kann eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings auch Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Straße haben. Die Faktoren Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss müssen also in jedem Einzelfall sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Anhand von drei Pilotprojekten vor drei unterschiedlichen Einrichtungen in drei unterschiedlichen Stadtbezirken möchten wir Erkenntnisse gewinnen und Erfahrungen sammeln, wie in Zukunft im Interesse aller Beteiligten mit dem Thema umgegangen werden kann. Dabei ist auch die Akzeptanz bei den Teilnehmern des MIV wichtig, weswegen z.B. durch die Anpassung der Geschwindigkeitsbeschränkung an die Öffnungszeiten der anliegenden Einrichtung ganz klar der Aspekt der Verkehrssicherheit in den Vordergrund gestellt werden soll.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Herz          Norbert Czerwinski          Manfred Neuenhaus