Fassadenbegrünung städtischer Gebäude

 
Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 24.11.2022

An
Ratsherrn Philipp Thämer
Vorsitzender des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Thämer,
die Begrünung von Wänden und ganzen Fassaden ist oft die einzige Möglichkeit, na-turnahe Flächen in dicht bebaute Straßenzüge und Innenhöfe zu bringen. Die richtigen Rankpflanzen schützen die Fassade vor UV-Strahlen, das Blattwerk schluckt Schall, bindet Staub und Schadstoffe. Durch Kühlung, erhöhte Luftfeuchte, Produktion von Sauerstoff und Filterung von Schadstoffen wird ein besseres und gesundes Kleinklima (Mikroklima) erzeugt und Lebensraum für Vögel, Insekten und Pflanzen geschaffen. Bei richtiger Anlage schützen Pflanzen die Fassaden vor Witterungseinflüssen (Beschattung / Kühlung) und können zur Energieeinsparung beitragen. Sie wirken zudem ästhetisch und lassen sich als Gestaltungselemente einsetzen. Auch eine psychologisch vorteilhafte Wirkung, gerade inmitten dichter Bebauung, kann von begrünten Wänden und Fassaden ausgehen.

Seit Jahren fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf die Begrünung von Hausfassaden, Dächern und Innenhöfen von privaten und auch gewerblichen Objekten. Dies hat für eine Zunahme von begrünten Hausfassaden in Düsseldorf geführt. Die stadteigenen Gebäude allerdings sind mit wenigen Ausnahmen bisher eher selten mit einer Begrünung versehen.

Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Grünanteil in der Stadt weiter zu erhöhen, sollten auch vorhandene Fassadenflächenpotenziale von städtischen Gebäuden wie Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden, Bibliotheken sowie Turn- und Schwimmhallen genutzt werden.

Daher wir bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  • wie hoch aktuell der Anteil an begrünten Fassaden städtischer Gebäude ist,
  • bei welchen städtischen Bestandsgebäuden es technisch möglich wäre, sie nachträglich mit einer Fassadenbegrünung auszustatten, und
  • bei welchen städtischen Neubau-Projekten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind.
    Über das Ergebnis der Prüfung soll die Verwaltung den Ausschuss am 12. Januar 2023 informieren. Hierbei soll auch anhand bevorstehender großer Maßnahmen wie der Neubau des Technischen Rathauses, das neue Gymnasium an der Völklinger Straße und das Projekt „Benrather Rochade“ eine beispielhafte Darstellung der möglichen Pflanzkonzepte erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Mielczarek und Dr. Andreas Schröder