Lenkungswirkung durch lärmabhängige Start- und Landeentgelte am Flughafen Düsseldorf

24. Juni 2019

Antwort der Verwaltung

An
Oberbürgermeister Thomas Geisel
Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Start- und Landeentgelte für Flugzeuge, die nach Lautstärke des Flugzeugtyps sowie nach der Tageszeit von Starts oder Landungen gestaffelt sind, setzen Anreize für die Fluggesellschaften, lärmärmere Flugzeuge einzusetzen und ihre Flüge in weniger lärmsensible Tageszeiten zu legen. Je weiter die Entgelte nach Lärmklassen und Tageszeiten hierbei gespreizt sind, desto größer ist die zu erwartenden Lenkungswirkung.

Für den Flughafen Stuttgart gilt seit 1. Juli 2019 eine neue Entgeltordnung, die dies umsetzen will. Die Stuttgarter Landeentgeltordnung differenziert die Flugzeugtypen für die Entgeltberechnung in 12 Lärmklassen. Außerdem sind die Entgelte spürbar gespreizt, vor allem wenn Starts und Landungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr erfolgen. Für Starts und Landungen ab 22 Uhr werden Zuschläge in Höhe von 100 Prozent, ab 23 Uhr von 200 Prozent und für Flüge zwischen Mit¬ternacht und 6 Uhr sogar von 300 Prozent fällig. Damit soll bewirkt werden, dass diese Flüge vermieden werden.

Im Vergleich hierzu wirkt die Landeentgeltordnung des Flughafens Düsseldorf, die seit 1. Januar 2018 gilt, vergleichsweise zahnlos. Obwohl das Landesministerium für Verkehr in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine signifikante Entgeltspreizung nach Lärmgesichtspunkten als notwendig erachtet, um die gewünschte Lenkungswirkung zu erzielen, bleibt die nun geltende Entgeltordnung deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Während beispielsweise die Stuttgarter Entgeltordnung bei Lärmemissionen von 80 – 90 dB(A) sieben Lärmklassen mit Entgelten von 100 bis 1000 Euro unterscheidet, gelten in dieser Dezibelspanne in Düsseldorf nur drei Lärmklassen mit Entgelten zwischen 47 und 116 Euro. Genau in den genannten Lärmklassen liegt jedoch die Mehrzahl der derzeit gängigen Flugzeugtypen.

Auch die Spreizung der Gebühren bei Nichteinhaltung des Nachflugverbotes fällt in Düsseldorf bei den meisten Flugzeugtypen wesentlich geringer aus.

  1. Wie haben sich die Zahlen und die Zeiten von Starts und Landungen der unterschiedlichen Flugzeugtypen (aufgeschlüsselt nach Lärmklassen) seit der ab Januar 2018 geltenden Entgeltordnung des Flughafens Düsseldorf verändert?
  2. Wo genau werden – je nach Windrichtung – bei Starts und Landungen die den Entgelten zugrunde gelegten Lärmemissionen gemessen?
  3. Wie gedenkt die Stadtverwaltung auf den Flughafen einzuwirken, um eine wirksamere Lärmreduktion insgesamt und einen besseren Schutz der Nachtruhe im Besonderen zu erwirken?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler          Iris Bellstedt          Wolfgang Scheffler