Informationen für Mandatsträger*innen und für Interessierte der Ratsfraktion

Informationen für Mandatsträger*innen und für Interessierte der Ratsfraktion

(Update 08.01.2024)

Auf dieser Seite haben wir Infos zusammengestellt – sowohl für unsere Ratsleute und Bezirksvertreter*innen als auch für diejenigen, die sich als sachkundige Bürger*innen in Fachausschüssen oder in unseren offenen fachpolitischen Arbeitskreisen einbringen: Formales, Infos zu Aufwandsentschädigungen und zur Ausschussarbeit, zahlreiche Links, Tipps und Erklärungen für Interessierte.

Außerdem: das Greenteam in der Geschäftsstelle der Ratsfraktion steht Euch selbstverständlich auch mit Rat & Tat zur Seite – inhaltlich sowie organisatorisch.


Für interessierte, sachkundige Bürger*innen

Formales & Zeitaufwand

  • Sachkundige Bürger*innen sind vom Rat gewählte Mitglieder der Ratsausschüsse, die aber nicht Mitglieder des Rates sind. Jede Fraktion kann sachkundige Bürger*innen vorschlagen
  • Jeder Ausschuss hat Mitglieder sowie erste stellvertretende und zweite stellvertretende Mitglieder. Alle sind gleichermaßen Mitglieder der grünen Fraktionsversammlung.
  • Die Dauer der Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
  • Der notwendige Arbeitsaufwand richtet sich sehr nach Deinen Möglichkeiten (je nachdem, ob du ordentliches oder stellvertretendes Mitglied eines Ausschusses bist).
    Die Ausschüsse tagen ca. acht Mal im Jahr (Dauer unterschiedlich, selten über 2 Std.).
    Zu den Auschüssen finden Vorbresprechungen statt – Dauer: ca. 1 Std.
    Es wird die regelmäßige Teilnahme an den ca. monatlichen Treffen des zuständigen Arbeitskreises (Dauer ca. 1 – 2 Std.) erwartet.
    Die regelmäßige Teilnahme an den wöchentlichen Sitzungen der Fraktionsversammlung ist erwünscht aber nicht Voraussetzung: jeden Mittwoch 18 – 20 Uhr (zurzeit auch digital möglich).
  • Die Arbeit als sachkundige*r Bürger*in ist ein Ehrenamt.
    Die Stadt zahlt jedoch eine Aufwandsentschädigung von 66,30 Euro pro Sitzung der Fraktion, des Arbeitskreises und des Ratsausschusses. Diese Aufwandsentschädigung ist bei der Einkommenssteuer anzugeben, aber es gibt einen Freibetrag von 3.000 Euro im Jahr. Außerdem werden weitere Kosten (z. B. Kinderbetreuung) übernommen.
  • Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dich als Mandatsträger*in für die Arbeit im Rat und in der Fraktion freizustellen. Dafür gibt es eine Verdienstausfallentschädigung (Stand 2023), der Regelstundensatz beträgt 11,00 Euro, darüber hinausgehender tatsächlich entstandener Verdienstausfall kann bis zum Höchstsatz von 84,00 Euro je Std. auf Nachweis gezahlt werden. Gute Arbeitgeber*innen begnügen sich damit und zahlen ansonsten das normale Gehalt. Andernfalls musst Du Verdiensteinbußen akzeptieren und erhältst dafür die Entschädigung. Sie ist zu versteuern, aber es gilt der obige Freibetrag (allerdings inklusive der Aufwandsentschädigung).
  • 60 % der Aufwandsentschädigung ( sachkundige Bürger*innen spenden z. B. 50 %) sollen laut Beitrags- und Kassenordnung des Kreisverbandes als Spende an die Partei zurück fließen. Parteispenden können jedoch bis zu einer gewissen Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Alle Infos dazu gesammelt weiter unten.
    Die Arbeit findet im Team mit den fachlich zuständigen Ratsleuten, der Fraktionsversammlung sowie den Arbeitskreisen der Ratsfraktion statt.
  • Die Arbeit der Fraktionsmitglieder wird durch hauptamtlich bei der grünen Ratsfraktion der Stadt Düsseldorf angestellte Fachkräfte unterstützt – unser Greenteam. Wir haben den Vorteil, dass wir in Düsseldorf eine quantitativ und qualitativ gut ausgestattete Fraktionsgeschäftsstelle haben.

Das solltest du mitbringen

  • Du brauchst nicht Mitglied bei den GRÜNEN zu sein, solltest aber zu den grünen Grundwerten Ökologie, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit und Demokratie stehen sowie zu den Prinzipien Gewaltfreiheit, Geltung der Menschenrechte und Gleichberechtigung von Frau und Mann (gemäß dem aktuellen Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN).
  • Du solltest Fachwissen haben, das in dem Ausschuss gefragt ist, in dem du mitarbeiten möchtest. Du kannst eigene inhaltlichen Forderungen entwickeln und Argumente der anderen Fraktionen bewerten und überzeugend politisch einordnen.
  • Du willst dazu beitragen, die sozialen und ökologischen Lebensbedingungen der Menschen in Düsseldorf im Sinne grüner Ziele und Ideen zu verbessern.
  • Du bist in deinem Fachbereich bereits vernetzt bzw. möchtest es werden.
  • Du gehst gerne neue Wege, um deine Ziele zu erreichen.
  • Du beziehst Andere (z. B. Fraktionsmitglieder, Bezirksvertreter*innen) in deine Arbeit ein.
  • Du traust dich, auch in einer Runde politisch unterschiedlich denkender Menschen, deine Meinung zu vertreten.
  • Du arbeitest dich gut in Themen ein und liest gerne Verwaltungsvorlagen und Tagesordnungen.

Aufgaben

Die „Pflicht“:
  • Inhaltliche Vor- und Mitarbeit bei den Themen, für die dein Ausschuss zuständig ist
  • Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und aktive Teilnahme im Ausschuss durch Nachfragen und ggfs. Bewertung der Stellungnahmen der anderen Fraktionen
  • Hier geht’s zur aktuellen Kooperationsvereinbarung CDU & GRÜNE.
Die „Kür“:
  • Überlegungen zu möglichen Themen der nächsten Sitzungen des Ausschusses und Formulierung der daraus folgenden Anträge und Anfragen (in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle)
  • Arbeit an den fachlichen Themen, die dir wichtig sind
  • Aktive Beteiligung an bzw. Widerstand gegen Entscheidungen der Stadt Düsseldorf, die deinen Ausschuss betreffen
  • Regelmäßige Teilnahme an den Fraktionsversammlungen und dort ggfs. Bericht aus den Ausschüssen
  • Vielfältige, interessante Kontakte in die Stadtgesellschaft, die in Zusammenhang mit deiner Ausschussarbeit stehen, knüpfen bzw. pflegen
  • Du kannst dich in Digitale Gremienarbeiteinarbeiten und diese sicher und sorgfältig nutzen. Hierzu ist ein Antrag auf ein Zertifikat bei der IT der Stadt notwenidg – setze dich hierzu bitte mit deiner Fachreferentin in der Fraktionsgeschäftsstelle in Verbindung.
  • Auftritt in den Sozialen Medien und mit Grünen vernetzen: z. B. Facebook, Instagram oder Blogs.

Gesetzlicher Hintergrund

Sachkundige Bürger müssen zum Rat wählbar sein (§ 58 Abs. 3 GO NRW).
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Kommunalwahlgesetz (§ 12 i.V.m. § 7):1. Wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
3. seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

In diesem Zusammenhang müssen wir auf die Rechte und Pflichten sowie sowie Inkompatibilität, d.h. die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat hinweisen. Das wäre zu prüfen, wenn bespielsweise ein*e Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung oder einer städtischen Tochter als Bürger*innenmitglied in einen Ausschuss bestellt werden soll. Bitte nehmt hierzu Kontakt zu uns auf.


Aufwandsentschädigungen (neue Beträge ab 01.01.2024)

Merkblatt hier hier sowie unten im Downloadbereich)

  • Ratsmitglieder:
    • 530,40 Euro monatliche Pauschale
    • 25,50 Euro pro Sitzung
  • Bezirksvertreter*innen:
    • Stadtbezirk 4, 5, 7, 10: 224,40 Euro monatliche Pauschale
    • Stadtbezirk 1, 2, 6, 8, 9: 260,10 Euro monatliche Pauschale
    • Stadtbezirk 3: 290,70 Euro monatliche Pauschale
    • (kein Sitzungsgeld, außer wenn gleichzeitig Ausschussmitglied)
  • Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger*innen)
    • 66,30 Euro pro Sitzung
  • zusätzliche Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Bürgermeister*innen, Bezirksbürgermeister*innen
  • Sitzungsgeld für max. 2 Sitzungen/Tag und für max. 140 Sitzungen/Jahr (Ratsmitglieder) bzw. 79 Sitzungen/Jahr (sachkundige Bürger*innen)

Verdienstausfallentschädigung

(Formulare unten im Downloadbereich, Merkblatt Verdienstausfall)

  • für Sitzungen während der Arbeitszeit
    • in der Kernarbeitszeit zu 100 %
    • in der weiteren üblichen Arbeitszeit zu 50 % (max. 9 Stunden/Tag)
  • Regelstundensatz 11,- Euro, auf Nachweis bis zu 84,- Euro

Kosten für Kinderbetreuung

  • für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • während der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt
  • wenn für die entsprechenden Zeiten keine Verdienstausfallentschädigung beantragt wird

Mandatsabgaben an die Partei: wichtige Informationen & Help-Tools

Mit der Übernahme des Mandats ergibt sich aus unserer Beitrags- und Kassenordnung (BKO) auch die Verpflichtung, Mandatsabgaben zur Finanzierung unserer Partei zu leisten. Auch regelt die BKO, dass die Mitgliederversammlung jährlich darüber zu informieren ist, ob die Mandatstragenden ihrer Verpflichtung zur Zahlung nachgekommen sind.
Wir haben für dich als Mandatstragende*r Informationen zusammengestellt, was Du tun musst, um Deinen Verpflichtungen aus der BKO nachzukommen und wie die Information an die Mitgliederversammlung aussehen wird. Du kannst alles im Wiki nachlesen. Dort kannst du auch mit einem kleinen Mandatsabgabenrechner die wichtigsten monetären Eckdaten unverbindlich ausrechnen.

Hier gehts zum Mandatsabgabenrechner der Partei und hier zum Download einer Vorlage in Excel, die die Vorlage für die Mandatsabgabenberechnungen ebenfalls en Detail ausrechnet (werden noch aktualisiert, Stand 2022).

Das Team der Geschäfststelle des GRÜNEN Kreisverbandes bei Rückfragen oder für weitere Infos findest Du hier. 


Infos & Lieblinks

Aufgabenprofil Sachkundige Bürger*innen (Adobe.pdf)

Link zum GRÜNEN Terminkalender online

Link (aktualisiert 01/2024) zu allen 2024-Sitzungsterminen der Gremien / Ausschüsse & BV-Sitzungen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Link zum Kalender aller Gremien-Sitzungstermine im SessionNet-Bürgerinformationsportal.

Link zum Intranet der Stadt (Login mit User ID und Passwort für Mandaträger*innen zu interen Infos der Stadtverwaltung)

Link zu den für alle politisch Internessierten offenen Arbeitskreisen und Ansprechpartner*innen

Link  zur Arbeit der GRÜNEN in den Fachausschüssen (Anträge und Anfragen & Verwaltungsantworten)

Link zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf „Stadtrecht“

Link zum Dezernatsverteilungsplan (10/2023)

Infoblatt (Adobe.pdf): Auszug Geschäftsordnung Stadt Düsseldorf zu Rechten, Pflichten, Verschwiegenheit, Antikorruption usw.

Infoblatt (Adobe.pdf): Grundsätzliche Informationen zur Mitgliedschaft im Rat

Infoblatt (Adobe.pdf): Grundsätzliche Informationen zur Mitgliedschaft in Bezirksvertretungen

Link zur Politik und Verwaltungsführung im Rathaus – mit zahlreichen Infos auf duesseldorf.de

Link zur GRÜNEN Wolke Ratsfraktion (grün-interne Cloud zu allen Unterlagen und Arbeitskreisen und Sitzungen) 

Link zum Glossar „Ich verstehe nur Bahnhof“: grüne Abkürzungen erklärt

Digitale Gremienarbeit (SessionNet – Ratsinformationssystem)

Link zum Gremien-Informationsportal für Mandatsträger*innen
(mit Login für nicht-öffentliche Vorlagen zu alle Gremien, Tagesordnungen, Vorlagen etc.)

Link zum offenene Bürger*innen-Informationsportal Düsseldorf (ohne nicht-öffentliche Vorlagen)

Kommunalwahl 2020 – Ergebnisse und Ratsmitglieder (PDF auf duesseldorf.de)

90 Ratsfrauen und -herren werden als Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 für die nächsten fünf Jahre die Interessen der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vertreten. Der neu gewählte Rat und der ebenfalls neu gewählte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller amtieren bis 2025.


Formulare (Download)

Tabelle der Beiträge Aufwandsentschädigungen aller Sitzungegelder entsprechend des Mandats
(zum 01.01.2024, Adobe.pdf)

Hinweis auf Steuerfreibeträge für Aufwandsentschädigungen (Erlass: 01.09.2021, Adobe.pdf)

Verdienstausfallentschädigung nach §§ 44 und 45 der Gemeindeordnung NRW (Adobe.pdf)

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung als abhängig Erwerbstätige/r:  Abrechnung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber (Adobe.pdf)

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung als abhängig Erwerbstätige/r: Abrechnung Mandatsträgerin/dem Mandatsträger (Adobe.pdf)