Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den nächsten IntR-Wahlen

26. Juni 2019

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Grüne internationale offene Liste bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrationsrates am 26.06.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Düsseldorfer Bürger*innen – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – werden statistisch geschätzt, wahlberechtigt für die Integrationsratswahlen nach §27 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu sein? (zu dieser Frage siehe Begründung unten.)
  2. Sind seitens der Verwaltung Maßnahmen mit dem Ziel vorgesehen, die Beteiligung an den nächsten Integrationsratswahlen zu erhöhen?
  3. Welcher Aufwand (Druck- und Versandkosten, Anzahl) kann für die Zusendung einer Infomationsbroschüre (z. B. Faltblatt DIN lang) an jeden Düsseldorfer Haushalt abgeschätzt werden?

Sachdarstellung
Die nächsten Integrationsratswahlen finden voraussichtlich im Herbst 2020 zusammen mit den nächsten Kommunalwahlen statt. Die Wahlbeteiligung an den Integrationsratswahlen 2014 lag in Düsseldorf offiziell bei 7,8 %.

Damit war eine signifikante Steigerung gegenüber den Integrationsratswahlen 2010 (Beteiligung = 4,7 %) festzustellen, der Wert lag jedoch deutlich unter der Wahlbeteiligung der parallel stattfindenden Kommunalwahlen (49,2 %). Auch im Vergleich zu anderen Großstädten Nordrhein-Westfalens war die Beteiligung an den Integrationsratswahlen in Düsseldorf niedrig: Köln verzeichnete z. B. 15,5 %, Duisburg 16,5 %, Essen 14,2 %. Spitzenreiter in NRW war Bonn mit 22,0 %.

Es ist zweifelsohne erstrebenswert im Sinne der politischen Teilhabe, aber auch der demokratischen Legitimation des Gremiums, die Beteiligung an den Integrationswahlen zu erhöhen. Bei der niedrigen Düsseldorfer Wahlbeteiligung ist anzunehmen, dass der Integrationsrat sowie dessen Wahl unter den Wahlberechtigten unzureichend bekannt sind.

Nach §27 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind wahlberechtigt:

  1. Ausländer*innen;
  2. Deutsche, die außerdem noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  3. Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben (inkl. Aussiedler*innen);
  4. Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben.

Es ist davon auszugehen, dass nur die Wahlberechtigen unter 1. automatisch erfasst werden und zur Wahl aufgerufen werden. Die Wahlberechtigen der anderen drei Gruppen müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nur ein Bruchteil der Wahlberechtigen nach 2. bis 4. von dieser Möglichkeit, die auch eine gewisse Hürde darstellt, Gebrauch machen. Frage 1. dieser Anfrage zielt auf die statistische Abschätzung sämtlicher Wahlberechtigen, und nicht auf die Angabe der amtlich bekannten (135926 im Jahr 2014).

Mehr Werbung und Information sind denkbare Maßnahmen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen – auch bei Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die aufgrund ihres Migrationshintergrunds durchaus Interesse an den Themenfeldern des Integrationsrates haben können, wie auch die Biografien mehrerer Mitglieder dieses Gremiums zeigen.

Denkbare Maßnahmen könnten eine Werbekampagne im öffentlichen Raum sein (wie die Plakate, die 2014 die Stadt Köln aufgehängt hat), oder eine Informationsbroschüre, die aufgrund der großen Anzahl unbekannter Wahlberechtiger an alle Düsseldorfer Haushalte zu versenden wäre

Mit freundlichen Grüßen

Goce Peroski                                Alessandro Stenico