Familiennachzug nach Düsseldorf

26. Juni 2019

Antworten der Verwaltung

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 26.06.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Flüchtlinge haben in ihren Heimatländern einen Antrag auf Familiennachzug zu ihren Verwandten in Düsseldorf gestellt (bitte Auskünfte des Auswärtigen Amtes einholen)?
  2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern konnten seit August 2018 zu ihren Familien nach Düsseldorf nachreisen?
  3. Wie viele minderjährige Kinder waren darunter und benötigen diese besondere Hilfen nach der langen Trennung von ihren Familien?

Sachdarstellung
Nach dem hohen Zuzug von Geflüchteten im Jahr 2015 setzte die Bundesregierung den gesetzlich garantierten Familiennachzug für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – darunter viele Syrer*innen – im März 2016 für 2 Jahre aus. Im März 2018 wurde diese Regelung für weitere vier Monate verlängert, verbunden mit der Zusage, spätestens im August eine Ersatzregelung vorzulegen.

Diese sieht vor, dass monatlich 1000 Menschen zu ihren Familien nach Deutschland einreisen dürfen. Aufgrund der langwierigen Visaverfahren in den Heimatländern wurde diese Quote lange nicht erreicht. Mitte Februar lagen in den deutschen Botschaften insgesamt 36.000 Terminanfragen vor (Quelle: SPON 26.2.2019).

Auch viele Geflüchtete aus Düsseldorf leben nunmehr schon seit 3 Jahren von ihren Frauen und Kindern getrennt. Diese hohe psychische Belastung erschwert die Integration in die deutsche Gesellschaft. Aber auch die nachgereisten Familien – insbesondere die Kinder – standen in den letzten 3 Jahren unter einem enormen psychischen Druck. Aus diesem Grund interessieren uns genaue Zahlen und mögliche Hilfebedarfe.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler