Geburtsurkunden für Kinder Geflüchteter – Versicherung an Eides statt

26. Juni 2019

Antworten der Verwaltung

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 26.06.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Inwieweit hält sich das Standesamt Düsseldorf an das in § 27 Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebene Verfahren zu einer Versicherung an Eides statt?
  2. Wie viele Beurkundungsverfahren der 3412 im Jahr 2018 beurkundeten Kinder stammen aus den Vorjahren, da laut Demografie-Monitoring des Amtes für Statistik und Wahlen im Jahr 2018 nur 1545 Kinder nichtdeutscher Eltern geboren wurden?
  3. In wie vielen Fällen verzichtete das Standesamt Düsseldorf auf die Vorlage von Nationalpässen, aufgrund einer nicht auszuschließenden Gefährdung der Eltern bei Vorsprache in Ihrer Auslandsvertretung?

Sachdarstellung
In § 27 VwVfG „Versicherung an Eides statt“ wird dargelegt, dass vor der Versicherung an Eides statt der/die Betreffende über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen bei unrichtigen oder unvollständigen Versicherungen belehrt wird. Dies ist in der zu fertigenden Niederschrift zu erfassen. Ebenfalls die Niederschrift verlesen werden und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

In der Sitzung des Integrationsrates vom 15.05.2019 teilte das Standesamt mit, dass die aufgenommenen Versicherungen an Eides statt nicht statistisch erfasst werden, und keine Angabe zu der Zahl für das Jahr 2018 gemacht werden können. Da die Versicherung an Eides statt aber nach Auskunft des Standesamtes die absolute Ausnahme darstellt, ist mit vertretbarem Aufwand eine händische Zählung der Niederschriften vertretbar, es sei denn, diese werden nicht gefertigt.

Nach den veröffentlichen Zahlen des Amtes für Statistik und Wahlen müssen über die Hälfte der Beurkundungen aus 2018 aus den Vorjahren stammen, dies würde zumindest einen Hinweis auf die Dauer der Verfahren geben, die leider in der Sitzung des Integrationsrates vom 15.05.2019 nicht genannt werden konnte.

In einem Schreiben an die Initiative „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“ vom 14.05.2019 teilte das Standesamt mit, dass in den unter Frage 3 genannten Fällen auf die Vorlage von Identitätspapieren verzichtet wird. Uns interessiert um welche Zahl von Fällen es da geht.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler