Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein Zuhause!“

Antwort der Verwaltung

02. September 2019

 

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

in Düsseldorf wurden immer wieder Maßnahmenkataloge erarbeitet, wie die Situationobdachloser/wohnungsloser Menschen verbessert werden kann.
2001 war dies die Initiative „Hilfe statt Vertreibung“, die von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat angeregt wurde. 2015 hat die Ampelkooperation eine Neu-Bewertung der Situation angefordert inkl. entsprechend erforderlicher Maßnahmen. Eine vom Rat eingesetzte Lenkungsgruppe hat – teils in thematischen Arbeitsgruppen – verschiedene Ziele und Ideen erarbeitet.

Zuletzt wurde zudem ein Runder Tisch Obdachlosigkeit von Stadtdirektor Hintzsche und Amtsleiterin Koch initiiert, der eine erste Bestandsaufnahme von neuen oder unerledigten Themen erhoben hat.
Dabei spielten u.a. die Themen Wohnraumakquise, Wohnungsvermittlung für den Personenkreis wohnungsloser Menschen, aber auch konkreter neuer Wohnraum, eine wichtige Rolle.
Eine ‚Kooperationsvereinbarung Wohnen‘ zwischen Stadt, Wohnungsunternehmen und Wohlfahrtsverbänden wurde ab 1.1.2019 neuaufgesetzt und soll zügig in die Umsetzung kommen.
Kürzlich hat nun das Land NRW eine Landesinitiative veröffentlicht, die Maßnahmen zugunsten wohnungsloser/obdachloser Menschen in Aussicht stellt. Wohnungsverluste sollen zukünftig besser verhindert, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung geschaffen, die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen verbessert werden. Diese Lebenslagen sollen sich nachhaltig verbessern.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 2. September 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Gibt es eine bekannte volkswirtschaftliche Erklärung, die über die oben genannten Kennziffern hinausgeht, die für die Preisentwicklung der Immobilienrichtwerte verantwortlich zu machen ist?
  2. Sollte es keine bekannte volkswirtschaftliche Erklärung für die Preisentwicklung geben: Welche Erklärungsansätze bzw. Erwartungen und Prognosen, für die es noch keine fundamentale Grundlage gibt, können zur Aufklärung herangezogen werden?
  3. Wie kann der Übergang zwischen einer gerechtfertigten Preisentwicklung und einer ungerechtfertigten/spekulativen Preisentwicklung abgegrenzt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                              Susanne Ott