Ludwig-Hammers-Platz

11.06.2021

An den

Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses

Ratsherrn Norbert Czerwinski

 

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 11. Juni 2021
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP 11, Vorlage OVA/48/2021 „Ludwig-Hammers-Platz – Umbau Knotenpunkt – Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss

 

 

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

 

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

 

Antrag:

Der OVA empfiehlt dem Rat eine vorlagenmäße Beschlussfassung unter folgenden Maßgaben:

  1. Die Maßnahme wird mit Anschluss der Radverkehrsanlage zur Brunnenstraße in Fahrtrichtung Süd umgesetzt, und die Brunnenstraße wird mit Fertigstellung der Baumaßnahme in Fahrtrichtung Süd für den Radverkehr freigegeben (einschließlich Fahrrad-LZA an der Ecke Karolingerstraße)
  2. Der Überweg über die Friedrichstraße an der Nordseite der Bahnbrücke wird wie in dem der Fachgruppe Radverkehr vorgestellten Vorabzug vom 4.11.2019 gestaltet (Verbreiterung, Richtungstrennung, Aufstellflächen).
  3. Auf dem östlichen Bürgersteig wird unter der Brücke eine Gehwegfreigabe in beide Richtungen beschildert, um die Verbindung von dem Überweg zur Färberstraße herzustellen.
  4. Der Übergang des Radweges in die Merowingerstraße in Richtung Süden ist umzuplanen. Laut Planung wird der Radverkehr in einer engen Verschwenkung auf die Straße geleitet, was ein hohes Sicherheitsrisiko für die Radfahrenden bedeutet. Hier soll – wie in der Fachgruppe Radverkehr besprochen – zeitgleich mit der Ausführung des Ludwig-Hammers-Platz ein sicherer Übergang geschaffen werden.
  5. Der Radweg an der Einmündung Brunnenstraße/Friedrichstraße erfolgt nicht in mehrfacher Verschwenkung (Wellenform), sondern wird begradigt.
  6. Aufgrund des hohen Aufkommens an Fußverkehr erscheinen die geplanten Aufstellflächen, insbesondere zwischen Aachener und Merowingerstraße, teilweise unterdimensioniert. Um Konflikte zu vermeiden, werden die Fußüberwege über den Radweg an stark frequentierten Stellen markiert, z.B. mit gestrichelten Linien und ggf. farblich abgesetzten Randsteinen.
  7. Der Überweg über die stadteinwärts führende Merowingerstraße soll für die Radfahrenden in Richtung Innenstadt nicht im 90°-Winkel geschehen, sondern in einem Bogen auf dem Radweg entlang der Merowingerstraße.
  8. Auf dem Abschnitt vor dem Eingang des S-Bahnhofs Bilk erfolgt die Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau (Radfahrstreifen) und die die Spritzschutzwände werden zum Fußgängerverkehr hin errichtet.

 

Begründung:

Zu 1: Die Brunnenstraße ist in Fahrtrichtung stadteinwärts eine auch vom Radverkehr genutzte Verbindung zwischen dem Radweg Witzelstraße/Werstener Straße und der Radverkehrsanlage Friedrichstraße. Die Brunnenstraße ist zwischenzeitlich als Tempo-30-Zone beschildert worden, was eine Ausweitung der bereits für die Straßenbahn bestehenden Freigabe der Einbahnstraße zur Nutzung gegen die Fahrtrichtung auch für den südwärtigen Radverkehr erlaubt.

Hierfür ist neben der Beschilderung/Markierung der bauliche Anschluss an die Radverkehrsanlage von der Querung Merowingerstraße aus herzustellen, was nach Stellungnahme der Verwaltung unproblematisch möglich ist. Im Bereich der Kreuzung Karolingerstraße ist jeweils eine LZA für den Radverkehr in Richtung Süd zu ergänzen. Die Maßnahme ist aus Sicht des OVA nicht bis zu einem noch nicht absehbaren Umbau des Karolingerplatzes aufzuschieben. Dies gilt unbeschadet des Umstands, dass die Radhauptnetzführungen weiter über die Verbindung Färberstraße/Brachtstraße, über die Aachener Straße und über eine noch zu schaffende Radverkehrsanlage Merowingerstraße führen sollen.

 

Zu 2: Aktuell müssen Radfahrer/-innen, die von der Friedrichstraße kommend in Richtung Färberstraße queren möchten, mitten auf dem Radfahrstreifen halten, und es kommt zu Begegnungskonflikten.  Auch Radfahrende, die von den Düsseldorf-Arcaden oder dem künftigen Rad-Abstell-Turm aus in Richtung Innenstadt fahren möchten, müssen an dem Überweg queren und finden keine Aufstellfläche vor (anders als auf der östlichen Seite für die Querung in Richtung Arcaden). Der Überweg ist zudem für einen Zweirichtungsnutzung zu eng dimensioniert.

Der Überweg ist daher wie in dem der Fachgruppe vorgestellten Vorabzug (links) einschließlich der Aufstellflächen auszugestalten.

 

Zu 3: Radfahrer/-innen in Richtung Färberstraße müssen auch bereits aktuell den westlichen Bürgersteig unter der Bahnbrücke nutzen; entsprechend ist auch die Ziel-/Routenbeschilderung. Der Bürgersteig wurde durch Aufgabe der früheren Parkbuchten verbreitert, es wurde jedoch bislang versäumt, die notwendige Gehwegfreigabe (Vz. 1022-10) zu beschildern, was für die Erkennbarkeit für Fußgänger/-innen von beiden Richtungen aus erfolgen sollte.

 

Zu 4: Hier handelt es sich um einen Gefahrenpunkt für Radfahrende.

Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des ADFC.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Hartnigk                                Mirja Cordes