Rechtsabbiegen für Fahrräder an roter Ampel 26. April 201728. September 2018 26. April 2017 Antrag angenommen Sehr geehrter Herr Volkenrath, im Namen der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 26.04.2017 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen für einen Pilotversuch „Rechtsabbiegepfeil für Fahrradfahrende“ zu prüfen und hierfür geeignete Straßenkreuzungen vorzuschlagen. Als Vorbild eignet sich das in Basel seit 2013 durchgeführte Pilotprojekt oder das Grünpfeilschild an Fahrradampeln in München. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Verkehrsausschuss im dritten Quartal 2017 vorgelegt. Sachdarstellung Ziel eines solchen Düsseldorfer Pilotprojektes „Rechtabbiegepfeil für Fahrräder“ ist es, eine Verringerung von Unfällen von Radfahrenden zu erreichen und die Verkehrsführung des Radverkehrs insgesamt zu verbessern und damit attraktiver zu machen. Rechtsabbiegeunfälle sind mit die häufigsten und vor allem die schwerwiegendsten Unfälle an denen Radfahrenden beteiligt sind. Radfahrende, die rechts neben wartenden Lastkraftwagen, Bussen oder auch Personenkraftwagen auf „Grün“ warten, befinden sich häufig im toten Winkel und laufen Gefahr, beim Anfahren in die Rechtskurve übersehen zu werden. Die Verkehrspolitik muss sich endlich ernsthaft Gedanken machen, wie sie dieses Risiko verringern möchte. Spiegel und elektronische Warnsysteme sind eine, leider noch längst nicht an allen großen Fahrzeugen umgesetzte Möglichkeit. Eine andere, die ergänzend dazu gesehen werden kann, ist das erleichterte Rechtsabbiegen für den Radverkehr an dafür geeigneten Kreuzungen. Radfahrende, die bereits abgebogen sind, können nicht mehr übersehen werden. Bislang vertrat die Bundesregierung eine strikt ablehnende Haltung gegenüber der Forderung, Radfahrenden an geeigneten Kreuzungen das Rechtsabbiegen durch ein spezielles Verkehrszeichen zu vereinfachen. Aus der Antwort auf eine aktuelle Anfrage geht hervor, dass die Bundesregierung ihre Haltung geändert hat und einer Änderung des Rechtsrahmens nach dem Vorbild unserer Nachbarstaaten offen gegenübersteht. Europaweit werden verschiedene Pilotprojekte, aber auch konkrete verkehrstechnische Umsetzungen an Lichtzeichenanlagen durchgeführt. Diese Pilotprojekte testen, wie dem Fahrradverkehr Erleichterungen und mehr Sicherheit an roten Lichtsignalanlagen beim Rechtsabbiegen gebracht werden können. Dazu gibt es unterschiedliche und praktikable Umsetzungen. In den Niederlanden wird seit über 20 Jahren mit einem Texthinweis das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt. In Deutschland werden bereits Feldversuche in Berlin, München und Wiesbaden durchgeführt. Unterstützung erhalten die Befürworter einer Aufweichung der starren Abbiegeregeln aus Basel. Dort hatte das Amt für Mobilität zwei Jahre lang an 12 Orten das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer getestet. In einigen speziell signalisierten Kreuzungen in Basel sind die Lichtsignalanlagen versuchsweise so ausgestattet, dass Fahrradfahrer auch bei Rot rechts abbiegen oder zusammen mit Fußgängern die Kreuzung überqueren dürfen. Die Abbiegemöglichkeit an den Pilotstandorten wurde von den Radfahrenden rege genutzt, und es sind keine Unfälle im Zusammenhang mit dem freien Rechtsabbiegen zu verzeichnen, auch keine Beinahe-Unfälle. Die Obere Straßenverkehrsbehörde des Landes NRW kann einen solchen Modellversuch genehmigen (§§ 45 Abs, 1.6, 46 (2)), indem sie von der StVo befreit. Die Untere Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) ist zu beteiligen, Straßen für Modellversuch in Düsseldorf zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Norbert Czerwinski Matthias Herz Manfred Neuenhaus Fotos: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssteuerung/Gruenpfeilschild.html, https://dradiowissen.de/beitrag/frankreich-mit-dem-rad-bei-rot-ueber-die-ampel