Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch für die ehemaligen Glashütte- und Nirosta-Gelände vorbereiten 

10. Mai 2022

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Brachflächen der ehemaligen Glashütte in Gerresheim und des ehemaligen Nirosta-Werks in Benrath städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch vorzubereiten. Insbesondere sollen Vorbereitungen getroffen werden,

  • die Eigentümer*innen darüber zu informieren, dass ihre Grundstücke in einen möglichen Entwicklungsbereich einbezogen werden sollen;
  • den Eigentümer*innen die Gelegenheit zu geben, die Grundstücke, die in den Entwicklungsbereich einbezogen werden sollen, zu einem gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch festgelegten Preis privatrechtlich an die Stadt zu veräußern.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die aktuellen Entwicklungen der Adler-Gruppe und ihrer Töchter eng zu verfolgen, sich mit anderen betroffenen Kommunen auszutauschen und geeignete externe Expertise und Beratung einzuholen.

Begründung

Die Adler Gruppe ist seit Monaten in Turbulenzen. Belege für Probleme der Gruppe sind der KPMG-Sonderbericht, in dem auch belastende Analysen enthalten sind, die den Verkauf der Glasmacher-Entwicklungsgesellschaft betreffen, wie auch der 2021er-Geschäftsbericht, der von den Wirtschaftsprüfer*innen der KPMG nicht testiert wurde.

Auswirkungen haben die Geschäftspraktiken der Adler-Gruppe nicht nur für Aktionär*innen, sondern auch für die Kommunen, in denen Adler Wohnungen hält und Projekte entwickelt. In Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und weiteren Großstädten stehen seit Jahren Projekte still oder kommen nur sehr langsam voran. Anscheinend besteht seitens Adler das vorwiegende Interesse an Spekulation und Bilanzgestaltung, nicht aber an Projektrealisierung.

In dieser Situation wird in allen betroffenen Kommunen deutlich, wie wenig wirksame Instrumente sie gegenüber der Eigentümer*innen haben. Aufgrund der Strukturierung in einzelne Entwicklungsgesellschaften können z. B. Vorkaufsrechte nach aktueller Rechtslage nicht angewendet werden – denn formal werden jeweils nur die Anteile an den Entwicklungsgesellschaften spekulativ weiterveräußert, nicht das Grundstück an sich.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Kommunen alle vorhandenen Ansätze verfolgen und auch bisher weitgehend unbekannte Instrumente und Wege nutzen. Eine Möglichkeit liegt in den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch.[1] Diese wurden bislang eher für Gebiete mit heterogener Eigentümerstruktur angewendet, lassen sich aber auch auf die Gebiete der Adler-Gruppe beziehen. Unter anderem zum Hamburger Holsten-Areal gibt es die gleiche Überlegung.

Kern der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen ist, dass Kommunen für die Entwicklung eines Gebiets über die gewohnten bauleitplanerischen Befugnisse hinaus auch die Mobilisierung von Bauland erreichen können. Dazu ist eine grundsätzliche „Erwerbs- und Reprivatisierungspflicht“ vorgesehen – als Ultima Ratio auch mittels Enteignungen, sofern die Ziele nicht über mildere Mittel wie städtebauliche Verträge oder privatrechtlichen Ankauf zu erreichen sind.

Die vergangenen Jahre und die aktuellen Entwicklungen der Adler-Gruppe zeigen, dass mildere Mittel aller Voraussicht nach nicht ausreichen werden, um die bestehenden Brachflächen für den Wohnungsbau und damit für das Gemeinwohl zu aktivieren. Daher sollte die Stadt die notwenigen Vorbereitungen treffen, um – nach letzten Versuchen. die Situationen in Gerresheim und Benrath auf anderen Wegen nachhaltig zu lösen – die Schritte des § 165 BauGB gehen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                        Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski

 

[1] §§ 165 ff. Baugesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG004405116; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, „Verschiedene Parameter städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 ff. BauGB)“: https://www.bundestag.de/resource/blob/706688/854e6bc101707bc69aeafff19836fb55/WD-7-068-20-pdf-data.pdf