Staffelmahd auf dem Himmelgeister Deich ab 2024

Sehr geehrter Herr Hartnigk,

wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung des Bauausschusses am
23. Januar 2024 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie möglichst kurzfristig die Mahd des Himmelgeister Deiches unter Berücksichtigung des Funktionserhalts des technischen Bauwerkes bei gleichzeitigem Schutz von Biodiversität und Artenschutz in Staffelmahd mit einem bedarfsgerechten zeitlichen Abstand erfolgen kann.

Das Prüfergebnis ist in der nächsten Ausschuss-Sitzung mitzuteilen.

Die bis 2026 geltenden Rahmenverträge sollen dabei dementsprechend angepasst werden.

Sollte die Beauftragung eines alternativen, entsprechend ausgerichteten Auftragnehmers nötig sein, soll diese vorgenommen werden. Hiermit ggf. verbundene Mehrkosten können aus dem Etat „Klimaanpassung und Biodiversität“ finanziert werden.

Begründung:

Deiche sind technische Bauwerke deren Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßer Zustand der ständigen Beobachtung und Pflege bedürfen. Hierzu ist eine regelmäßige Mahd unerlässlich. Dies ist mit entsprechenden Mahd-Konzepten bei gleichzeitiger Schonung der besonders schützenswerten Biotope möglich.

Die Verwaltung wurde im August 2022 mit der Erstellung eines Mahdkonzeptes für die Deichflächen im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet beauftragt, das bereits 2023 angewendet werden sollte. Im Februar 2023 erfolgte ein Bericht im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz, dass verschiedene Maßnahmen in der Erprobung seien. Auf die Mahd des Himmelgeister Deiches wurde nicht konkret eingegangen.

Eine speziell auf den Himmelgeister Rheindeich bezogene Anfrage bezüglich Staffelmahd führte nicht zu einer eindeutigen Klärung des gewünschten Umgangs mit den dortigen, hochsensiblen Biotopen und dem einmaligen Artbestand.

Gerade vor dem Hintergrund der mit großer Wahrscheinlichkeit neu zu planenden Deichsanierungen, ist der Erhalt der Artbestände nachhaltig zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Wiedon und Dr. Thorsten Graeßner