Wer kommt rein – Einbürgerungen in Düsseldorf

6. Juni 2018

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Grüne internationale offene Liste bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Integrationsratssitzung am 06.06.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Anträge auf Einbürgerungen wurden im Jahr 2017 gestellt und wie viele wurden genehmigt bzw. abgelehnt (jeweils aufgegliedert nach Herkunftsländern)?
  2. Was waren die Hauptablehnungsgründe (ebenfalls aufgegliedert nach Herkunftsländern)?
  3. Wie lange ist die Bearbeitungszeit (aufgegliedert nach Herkunftsländern)?

Sachdarstellung
Am 23.4.2018 erschien ein Interview mit der neuen Leiterin des Amtes für Migration und Integration, in dem diese u. a. auch äußerte, dass im Jahr 2017 1.400 Menschen durch die Ausländerbehörde Düsseldorf eingebürgert wurden. Aus dieser Zahl kann man allerdings keine Rückschlüsse über die gestellten Anträge und über die Zahl der Ablehnungen ziehen.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz sind die Voraussetzungen einer Einbürgerung

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann,
  • ein bestandener Einbürgerungstest,
  • ein seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • und grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Am 01.03.2018 fand eine von der Hochschule Düsseldorf veranstaltete Tagung mit dem Titel „Den Blick schärfen“ zum Thema strukturelle Diskriminierung statt.

In einer der Arbeitsgruppen wurde der Frage nachgegangen, inwieweit bewusste oder unbewusste Vorurteile von Mitarbeiter*innen der Sozial- und Ausländerbehörden gegen bestimmte Gruppen von Migrantinnen und Migranten zu treffende Entscheidungen beeinflussen.

Durch die Anfrage sollen keinerlei Unterstellungen vorgenommen werden, sondern die Situation der Einbürgerungen in Düsseldorf näher beleuchtet werden.

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)                           Goce Peroski (GioL)