Änderungsantrag zu Vorlage Nr. 179/108/2019 bzw. 179/108/2019/1 Leverkuser Straße 10

Über das Bauvorhaben Leverkuser Str. 10 (Vorlage Nr. 179/108/2019 bzw. 179/108/2019/1) wird erst entschieden,
wenn

1) in Zusammenarbeit von Verwaltung, SWD, Quartiersmanagement, Polizei und weiteren in diesem Bereich relevanten Institutionen bzw. Einrichtungen ein dem Integrierten Handlungskonzept Wersten/Holthausen entsprechendes Gesamtkonzept für den Bereich Leverkuser/Küppersteger Str. vorliegt, das den Belangen von Kindern und Jugendlichen, den Auswirkungen der vergangenen Hitzesommer sowie dem Ratsbeschluss zum Klimanotstand Rechnung trägt,

2) verbindliche Maßnahmen zur Aufwertung der verbleibenden Parkpaletten zwecks Attraktivierung für die Nutzerinnen und Nutzer vorgelegt werden,

3) wenn der Verbleib der nicht im unmittelbaren Baufeld liegenden Bäume sichergestellt ist.

Die bisherige Handhabung durch Verwaltung und die SWD lassen die Ernsthaftigkeit vermissen, neben der rein quantitativen Verdichtung zur Schaffung von Wohnraum auch ökologischen und sozialen Aspekten, wie im Rahmenkonzept Quartier beschrieben sind, Rechnung zu tragen.

Begründung
Die Tatsache, dass es sich um ein Projekt für bezahlbaren Wohnraum handelt, reicht nicht aus, die Belange von Kindern und Jugendlichen, die Auswirkungen der vergangenen Hitzesommer sowie den Ratsbeschluss zum Klimanotstand unberücksichtigt zu lassen. Die gemachten Zusagen sind nicht konkret genug, z. T. widersprüchlich und als „kann“-Regelung formuliert . Weitere Begründung bei Bedarf mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Welski