Wer sind die Investor*innen in unserer Stadt?

Antwort der Verwaltung

2. Mai 2022

An
Ratsfrau Antonia Frey
Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrte Frau Frey,

wie aus dem Geschäftsbericht 2021 der LEG Immobilien SE (LEG) zu entnehmen ist, hielt die LEG am 31. Dezember 2021 6,8 % Anteil an Brack Capital Properties N.V. (BCP). Darüber hinaus hat die LEG im Dezember 2021 Vereinbarungen über den Kauf von insgesamt 24,1 % der Anteile an BCP mit israelischen Investor*innen getroffen, die im Januar 2022 realisiert wurden.

Zudem haben die LEG Grundstücksverwaltung GmbH und die Adler Real Estate AG ein Tender Commitment (Ausschreibungszusage) mit der Verpflichtung zur Einlieferung von 63,0 % der Anteile an der BCP geschlossen, für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots der LEG für BCP. Das Tender Commitment hat eine Laufzeit von neun Monaten beginnend ab dem 1. Januar 2022.

Demnach könnte die LEG Immobilien SE (LEG) zum ersten Oktober Anteilseigner*in mit 93,9 % an der BCP sein. Zur BCP gehören die Projektentwicklungsgesellschaften Zauberberg, Grafental und Glasmacherviertel.

Die spekulativen Verkäufe an der Projektgesellschaft Glasmacherviertel im Jahr 2019 haben den Vermögenswert der Projektgesellschaft auf 375 Mio. Euro (zuletzt 391 Mio. Euro) gehoben. Innerhalb der wohnungswirtschaftlichen Öffentlichkeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es niemanden, der mit dieser Vermögensbewertung noch eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung erwartet.

Demnach ist eine Entwicklung nur mit einer Bilanzkorrektur zu erwarten. Eine Bilanzkorrektur bedeutet allerdings eine Abschreibung aus dem Vermögenswert. Hier stellt sich dann die Frage, wer diese Bilanzkorrektur bezahlen wird.

Der Bundesanzeiger führt weder die Glasmacherviertel GmbH & Co. KG noch die Glasmacherviertel Verwaltungs-GmbH, so dass sich die tatsächlichen und zur Veröffentlichung bestimmten Bewertungsvorgänge nicht nachvollziehen lassen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie diese Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des AWM am 2. Mai 2022 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Mit welchen Vertragspartner*innen verhandelt die Verwaltung derzeit die städtebaulichen Verträge zum Glasmacherviertel?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob es bereits Gespräche mit der LEG Immobilien SE zur Übernahme der BCP und zum Umgang mit dem Projektentwicklungsgeschäft der BCP gibt oder steht die Verwaltung selber im Austausch mit den Beteiligten in dieser Sache?
  3. Sollte die LEG die BCP zum 1. Oktober übernehmen, welche Änderungen stellen sich mit oder ohne Projektentwicklungsgeschäft ein und welche Konsequenzen ergeben sich für die Projektentwicklungen der BCP in der Stadt im Allgemeinen und konkret für das Glasmacherviertel, besonders vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bilanzkorrektur?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                           Frank Schulz