Wohnnutzung am Wehrhahn 43

26. Februar 2024

An
Ratsfrau Antonia Frey
Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrte Frau Frey,

in der Rheinischen Post vom 15. Februar 2024 wird berichtet, dass am Wehrhahn 43 „Serviced Apartments“ angeboten werden.

Der Bauantrag zu diesem Vorhaben wurde im Jahr 2016 einstimmig von der Bezirksvertretung 1 beschlossen (171/ 169/2016) und sah die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und die Erweiterung des bestehenden Geschäftslokales im Erdgeschoss vor. Der Vorhabenträger hat in dem Antragsverfahren angegeben ca. 33 Wohnungen (mit kleinen Wohnungsgrößen) realisieren zu wollen.

Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes und dem dringend benötigten Wohnraum in Düsseldorf – gerade auch mit Blick auf die Diskrepanz zwischen der angestrebten Nutzung im Bauantragsverfahren und der derzeitigen Vermarktung der „Wohnungen“ im Internet -, bitten Sie die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, diese Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Nutzung wurde für das Gebäude am Wehrhahn 43 ursprünglich beantragt und bewilligt und gab es nach dem Bauantrag eine vom Vorhabenträger*in beantragte Änderung der Nutzung, die genehmigt und mittlerweile realisiert wurde?
  2. Welche Unterschiede ergeben sich baurechtlich aus einer gewerblichen Wohnnutzung im Gegensatz zu einer „normalen“ Wohnnutzung und welche unterschiedlichen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen (z.B. Brandschutz, Stellplätze, etc.)?
  3. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung ein solches Vorgehen zu unterbinden und welche Maßnahmen werden verwaltungsseitig jetzt eingeleitet?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                         Angelika Penack-Bielor