Besserer Schutz des Rad- und Fußverkehrs vor Unfällen mit abbiegenden Fahrzeugen

An den Ausschussvorsitzenden
Herrn Norbert Czerwinski

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.05.2023

Betrifft:
Besserer Schutz des Rad- und Fußverkehrs vor Unfällen mit abbiegenden Fahrzeugen -Antrag der CDU-Ratsfraktion, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
In Düsseldorf gibt es eine Vielzahl von signalisierten und unsignalisierten Kreuzungen und Einmündungen, die Unfallrisiken insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer bergen. Vor allem im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen des MIV-/LKW-Verkehrs und ÖPNV kommt es wiederholt zu Unfällen mit Fuß- und Radverkehr, der Furten in Geradeausrichtung benutzt. Diese Unfälle können schwerwiegende Folgen haben, wie der tödliche Unfall im Dezember 2022 am Mörsenbroicher Ei oder der Unfall an der Witzelstraße/Moorenstraße im Mai 2023 zeigen.

In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) heißt es zur Gestaltung von Knotenpunkten (Ziff. 4.1): „Es ist besonderes Augenmerk auf die Entschärfung des Konflikts zwischen geradeaus fahrendem Radverkehr und rechts abbiegenden Kraftfahrzeugen bzw. aus der Gegenrichtung links abbiegenden Kraftfahrzeugen zu legen.“

Die Stadt wirkt in der Unfallkommission zusammen mit der Polizei an der Reduzierung der Unfallzahlen. Darüber hinaus suchen Verwaltung und Politik durch sorgfältige Verkehrsplanung Unfallrisiken zu minimieren. In Sitzungen der Kleinen Kommission Radverkehr ist das Thema Radverkehrssicherheit an signalisierten und unsignalisierten Knotenpunkten erörtert worden. Aus diesen Beratungen heraus beantragen wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei jeder Neuplanung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen einen besseren Schutz des Rad- und Fußverkehrs vor Unfällen mit abbiegendem Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Soweit möglich sollen auch bei Vorhaben im Bestand entsprechende Maßnahmen mit umgesetzt werden.

1. Markierung von Radverkehrs- und Fußgängerfurten

Die Verwaltung wird gebeten,

a) Radverkehrsfurten, über die nicht-konfliktfrei signalisierte MIV-Rechts- oder Linksabbieger führen, auch an signalisierten Kreuzungen und Einmündungen flächig roteinzufärben, unabhängig davon, ob die Furten einen baulichen Radweg, einen Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen fortsetzen,

b) an Radverkehrsfurten entlang der großen Verkehrsachsen (z.B. Lastring, Südring, Heinrich-Erhardt Straße), dort, wo über die Furt bei gleichzeitiger Grünphase des Radverkehrs abgebogen werden kann und starker Abbiegeverkehr herrscht, in Zusammenhang mit der anordnungsberechtigten Institution zu prüfen, ob jeweils das Vz. 342 (Haifischzähne) markiert werden kann,

c) bei Zweirichtungsfreigabe/-nutzung einer Radverkehrsfurt auch an signalisierten Knotenpunkten die Furt mit dem Sinnbild Fahrrad und Pfeilpiktogrammen zu markieren.

2. Signalisierung, Beleuchtung und Führung an Knotenpunkten im Stadtgebiet

Die Verwaltung wird gebeten,

a) zu prüfen, ob an signalisierten Kreuzungen/Einmündungen mit starkem Abbiegeverkehr der abbiegende MIV und der geradeausfahrende Rad- und Fußverkehr unter Erhalt einer akzeptablen Leistungsfähigkeit des Knotens konfliktfrei signalisiert werden können,

b) zu prüfen, ob an Lichtzeichenanlagen mit nicht konfliktfrei signalisiertem Abbiegeverkehr dort, wo noch nicht vorhanden, orangene Warnblinklichter vor Fuß- und Radfurten – ggf. auch bereits neben der Hauptampel – ergänzt werden können, um mehr Aufmerksamkeit für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen,

c) zu prüfen, ob an signalisierten Knotenpunkten die Ausleuchtung der Fuß- und Radwegfurten optimiert werden kann,

d) zu prüfen, ob Fuß- und Radfurten gradlinig bzw. nah zum Knotenpunkt markiert werden können, um die Sichtbeziehungen zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hartnigk                Mirja Cordes