Ein stationsbasiertes CarSharing im Stadtbezirk 6

28. November 2018

An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob in den Parkbuchten Westfalenstraße zwei Stellplätze für stationsbasiertes CarSharing zur Vermietung ausgeschrieben werden können.

Sachdarstellung
Studien belegen: Ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug ersetzt ein vielfaches private Pkw. Städte sollten CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum fördern, damit CarSharing-Fahrzeuge möglichst nah am Kunden sind. Das macht die Nutzung der Fahrzeuge bequemer und führt dazu, dass mehr Menschen auf ein eigenes Fahrzeug verzichten können. Zudem sind die Angebote im öffentlichen Raum sichtbarer, was mehr Menschen dazu bewegt vom privaten Pkw auf CarSharing umzusteigen.

Am 1. September 2017 trat das CarSharinggesetz (CsgG) in Kraft. Das Gesetz stellt die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum auf eine verbindliche Rechtsgrundlage. Es bildet die juristische Blaupause, nach der Städte und Kommunen das CarSharing fördern können. Als Begründung wird im Gesetz ausdrücklich die Verkehrs- und umweltentlastende Wirkung von CarSharing hervorgehoben.

Stellplätze auf der Westfalenstraße wären ein idealer Standort für stationsbasiertes CarSharing mit dem Ziel der Entlastung des hohen Parkdrucks in Rath. Desweiteren ist Rath durch die geplanten Bauprojekte stark am Wachsen und erhöht den Handlungsdruck. Außerdem kann die Stadt Düsseldorf durch die Vermietung dieser (bisher kostenlos zur Verfügung gestellten) Parkflächen kontinuierliche Einnahmen generieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Helmke