Fehlende Begrünung am Rather Kreuzweg? – Parkplatz vor dem Bunker

29. März 2023

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Besteht eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 5581/034 für die Einrichtung von Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen im Bereich des Flurstücks 380, Flur 27? Wenn nein: Wie stellt die Verwaltung die Einhaltung des Bebauungsplans in dem Bereich sicher?
  2. Wann werden die zwei leeren Baumstandorte auf dem Gehweg vor dem Bunker (Flurstück 374, im Besitz der Stadt) nachbepflanzt?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung bezüglich der Nutzung des Flurstücks 382, Flur 27 als Parkplatz und Containerstandort vor? (siehe Anlage 3)

Begründung:

1.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 15.06.2022 hat unsere Fraktion beantragt, die Verwaltung zu bitten, den verwahrlosten Vorplatz des Bunkers, Rather Kreuzweg 81 aufzuwerten und zu begrünen (BV6/128/2022; enthält eine Visualisierung der Grundstücksverhältnisse). Da der Platz zum Teil in städtischer (Flurstück 374, Flur 27) und zum Teil in privater (Flurstück 380, Flur 27) Hand ist, sollte die Verwaltung Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufnehmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die CDU-Fraktion begründete dies damit, dass sie Kontakt mit dem Grundstücksbesitzer aufgenommen habe. Dieser plane, einen Parkplatz an der Stelle zu errichten. Mittlerweile wurde der Parkplatz eingerichtet (siehe Anlage 1). Außerdem wurden die auf städtischem Grund befindlichen Baumscheiben zweier gefällter Bäume mit Kies verfüllt.

Das Flurstück 380 liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 5581/034 südwestlich Rather Kreuzweg. Gemäß dem Plan liegt das Flurstück außerhalb der Verkehrsflächen. Eine Baugrenze ist auch nicht eingezeichnet. Damit handelt es sich um nicht überbaubare Grundstücksflächen.
Der Bebauungsplan erlaubt in Punkt 2 der Festsetzungen folgende Ausnahmen zur Zulassung auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen: Treppenhäuser, überdachte Hauseingänge, Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO (Anm.: also z.B. Anlagen zur Wasserversorgung) sowie Fahrrad-und Kinderwagenabstellanlagen.

In Punkt 4.1 ist zudem explizit festgesetzt, dass „Stellplätze und Garagen […] nur in Tiefgaragen nachzuweisen [sind]; oberirdische Stellplätze sind ausschließlich auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig.“
Für das Flurstück 380 findet sich keine Eintragung von St (oberirdische Stellplätze), Ga (Garagen), TGa (Tiefgarage) oder P (Parkplatz) im Plan. Damit ist davon auszugehen, dass die Einrichtung eines Parkplatzes in dem Bereich dem Bebauungsplan widerspricht. Gemäß § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung wäre der Bereich zu begrünen.

Sollten diese Annahmen fehlerhaft sein, so wäre jedoch zumindest Punkt 10.10 der Festsetzungen verletzt: „Die Stellplatzflächen auf den Privatgrundstücken sind mit Rasenfugenpflaster auszubilden.“

2.
Auf dem städtischen Teil des Vorplatzes befinden sich vier Baumscheiben, von denen zwei jedoch leer und mit Kies verfüllt sind (siehe Anlage 2). Diese sollten wieder bepflanzt werden.

3.
Der Bebauungsplan setzt das Flurstück 382, Flur 27 als Verkehrsfläche fest (Osterfelder Straße). Der Bereich wird jedoch dauerhaft als Parkplatz und als Stellplatz für Glascontainer genutzt, was zum Ausweichen auf das womöglich nicht als öffentlicher Weg gewidmete Flurstück 380 zwingt (siehe Anlage 3). Zwar ist der Bereich als Halteverbot ausgeschildert, jedoch konnten wir bisher nicht feststellen, dass das Falschparken geahndet wird.

Der Bebauungsplan legt in Punkt 10.11 fest, dass „Je 4 oberirdische Stellplätze […] ein großkroniger Laubbaum I. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 25 cm –gemessen in 1 m über dem Boden –in den Stellplatzbereich zu pflanzen [ist].“
Es kann nicht im Sinne des Bebauungsplans liegen, dass die Abstellmöglichkeiten in dem Bereich stillschweigend geduldet werden, da damit die genannte Pflicht zu Baumpflanzungen in Stellplatzbereichen umgangen wird.

Viele Bürger*innen wünschen sich mehr Begrünung in ihren Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund sollten die Begrünungsfestsetzungen aus dem Bebauungsplan auch umgesetzt werden.

Gez. Florian Ries       Antonia Frey        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek

Anlage 1: Foto des angelegten Parkplatzes auf dem Flurstück 380

Quelle: eigene Aufnahme, 18.02.2023

Anlage 2: Foto der leeren Baumscheiben

Quelle: eigene Aufnahme, 18.02.2023

Anlage 3: Luftbild nördliche Osterfelder Straße und Halteverbotsschild

in rot: Stellplätze ohne Baumstandorte, Quelle: https://maps.duesseldorf.de/
Halteverbot, nördliche Osterfelder Straße

 

Update vom 10.05.2022:

Das Bauaufsichtsamt (Amt 63) beantwortet die Frage 1 wie folgt:

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist hier mangels Bauantrag nicht befreit worden. Eine Gefahr durch die abgestellten Fahrzeuge liegt allerdings nicht vor. Die gesamte Fläche ist seit Jahrzehnten bereits vollflächig versiegelt. Die Durchsetzung des Rückbaus bzw. der Entsiegelung sowie die Begrünung der Flächen im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens ist für die privaten Flächen aus Sicht des Bauaufsichtsamtes deshalb nicht verhältnismäßig.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) beantwortet die Frage 2 wie folgt:

Die Möglichkeit der Nachpflanzung wird von der Verwaltung in jedem durch Ausfall eines Baumes frei gewordenen Baumstandort sorgfältig geprüft. Bei der Nachpflanzung von Straßenbäumen führt die Verwaltung eine Beteiligung verschiedener Leitungsträger, zur Vermeidung von Leitungskonflikten oder mit geplanten Umbaumaßnahmen, durch. Diese Prüfergebnisse sind zunächst abzuwarten. Das Ziel ist möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Sollten keine Gründe gegen eine Nachpflanzung sprechen, ist eine Nachpflanzung für die kommende Pflanzsaison 2023/2024 vorgesehen.

Das Bauaufsichtsamt (Amt 63) beantwortet die Frage 3 wie folgt:

An der Einmündung vom Rather Kreuzweg in die Osterfelder Straße befinden sich auf der rechten Seite zunächst ein Containerstandort der AWISTA. Im Anschluss folgen 4 Parkplätze. Hinter den Parkplätzen ist ein Halteverbot ausgeschildert. Auf Nachfrage sind der AWISTA keine Probleme bei der Leerung / Nutzung der Container bekannt. Bei einer ggf. späteren Begrünung mit Bäumen oder Sträuchernist ein Mindestabstand von 3 Metern zur Depotcontainerstation einzuhalten, um Schäden an diesen zu vermeiden. Auch seitens Polizei und Feuerwehr und Ordnungsamt ist keine Beschwerdelage bekannt. Der Bereich wird, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, seitens des Ordnungsamtes kontrolliert.